| GeCoBi gegründet - Kinder brauchen beide Eltern! |
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| Mittwoch, den 28. Mai 2008 um 15:46 Uhr |
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Mehrere hundert Personen feierten am 17. Mai 2008 mit einem lebhaften und bunten Kundgebungsfest die
Gründung von GeCoBi auf dem Bundesplatz in Bern. Auf dem Bundesplatz basteln Kinder aus 1500 roten Ballons einen zwölf Meter grossen Smiley, welche die positiven Impulse der Thematik Gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung symbolisiert. Für die Erwachsenen referieren u.a. Nationalrat Jean René Germanier, Präsident der GeCoBi Oliver Hunziker, Familienrichter Jürgen Rudolph aus Cochem (D), und Referenten von verschiedenen Väter- und Familienorganisationen. Die Kinder nutzen ein Unterhaltungsangebot mit Ponyreiten, Clowns, Musikern und der Ballonperformance. Gründung von GeCoBi Gecobi wurde am 13. Mai 2008 in Olten von dreizehn Väter- und Kinderrechtsorganisationen der Schweiz gegründet. Die aktuelle behördliche Praxis erlaubt nach wie vor in zu vielen Fällen willkürliche Kontaktverhinderungen von Seiten des zur Obhut berechtigten Elternteiles. Kinder - bei den Elternteilen sind es meistens die Väter - leiden letztendlich unter der praktizierten Rechtsungleicheit der Geschlechter, weil die Kinder ohne Überprüfung der tatsächlichen Lebensumstände automatisch den Müttern zugeschrieben werden. Die gemeinsame und gleichberechtigte Elternschaft bildet für die meisten Fälle die Basis für einen entspannten und unverfälschten Eltern-Kinderkontakt für auseinander gehende Lebenspartnerschaften. Kinder haben ein natürliches Bedürfnis auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Das Recht auf ungehinderten Kontakt zu beiden Elternteilen - und umgekehrt - soll endlich anerkannt werden und ungeachtet des Zivilstandes der Eltern, als Regelfall in der Schweizerischen Rechtssprechung in die Praxis umgesetzt werden. Rechtssprechung der gesellschaftlichen Realität anpassen GeCoBi kann auf die breite Unterstützung aus den verschiedensten Lagern quer durch die politische Landschaft zählen. Ihr Konzept sieht vor, die sich trennenden Eltern in Mediationsverhandlungen, ausgehend von einer 50:50 Situation, wo Betreuung und Erwerbstätigkeit zu gleichen Teilen von beiden Elternteilen erbracht werden, zu einer individuellen Lösung zuzuführen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag, wurde von der GeCoBi zusammen mit den beteiligten Organisationen, bereits im vergangen Jahr der Öffentlichkeit präsentiert und steht unmittelbar vor der Vernehmlassung. Bereits im Oktober 2005 hiess der Nationalrat das Postulat Elterliche Sorge. Gleichberechtigung von CVP-Nationalrat Reto Wehrli mit einem überzeugenden Abstimmungsverhältnis von 136:44 gut. Nationalrat Jean René Germanier und die Informationsstelle des Bundesamtes für Justiz bestätigen, dass die Vernehmlassung des neuen familienrechtlichen Gesetzes unmittelbar bevorsteht. Längst veränderte Haltung der Öffentlichkeit
Die öffentliche Meinung bezüglich der Beziehung von
Eltern zu ihren Kindern, hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Immer mehr
Menschen, insbesondere die im erwerbsfähigen Alter befindlichen
Bevölkerungsteile, sind heute der Ansicht, dass die Beziehung zwischen einem
Elternteil und seinen Kindern von der Rechtsform der Beziehung seiner Eltern
untereinander völlig unabhängig ist. Eltern bleiben Eltern, unabhängig davon in welcher Beziehung sie zueinander leben. Vorbildliche Gerichtspraxis in Deutschland bereits umgesetzt Der eigens aus Deutschland angereiste Familienrichter Jürgen Rudolph aus Cochem wies auf die Praxis in seinem Gerichtsbezirk hin, welche in Fachkreisen als Cochemer Praxis bekannt ist. Dieses Modell sieht vor, dass alle beteiligten Professionen in einem Scheidungsfall miteinander eine gleichberechtigte Lösung erarbeiten. Herr Rudolph lobte die vorbildliche Schweizer Initiative für die Gründung einer Dachorganisation und schlägt vor, den paritätischen Regelfall in Zukunft auch in allen Mitgliedsstaaten der EU einzuführen. Männer mit Hemmungen ihr Recht einzufordern Nach wie vor ist besonders in der deutschsprachigen Schweiz erkennbar, dass sich Männer zur Einforderung gleichberechtigter Kontaktrechte zu ihren Kindern nur unter Leidensdruck und bei unmittelbarer Betroffenheit einsetzen. Die Frage steht offen, was es noch braucht, bis das in dieser Sache als schwach zu erkennende Geschlecht sich zur Erreichung dieses gesellschaftlichen Zieles solidarisiert. Videos, Bilder und Texte über den Aktionstag finden sich auf der Website von GeCoBi .
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