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Dienstag, 07. September 2010
mannschafft-Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates Drucken E-Mail
Mittwoch, den 29. April 2009 um 16:04 Uhr
mannschafft nimmt zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall Stellung. Wir begrüssen die gemeinsame Sorge als Regel unabhängig vom Zivilstand und die Strafbarkeit der Nichtgewährung von Besuchsrechten. Auch gehen wir mit den Gründen und Zielen der Revision weitgehend einig. Der Vorentwurf weist jedoch Mängel auf, die die Erreichung dieser Ziele in Frage stellen.

So ist für uns der Begriff ‚Kindeswohl’ nicht mehr als eine inhaltsleere Worthülse, die man möglichst rasch aus dem Verkehr ziehen sollte. Sie dient heute faktisch als Blankocheck für die Legitimation für kinderfeindliche Beschlüsse wie den Entzug von Sorge- oder Besuchsrecht.

Ein wesentlicher Mangel des bundesrätlichen Vorschlages ist der Verzicht auf die Schaffung von Anreizen, damit Eltern in Trennung oder Scheidung einen Konsens in der Frage der Kinder erreichen. Der bestehende Nährboden für Loyalitätskonflikte und induzierte elterliche Entfremdung (PAS) würde damit leider weitgehend erhalten bleiben.

Als Grundsatz sollte – ausgehend von Bundesverfassung und Kinderrechtskonvention – festgeschrieben werden, dass die Eltern alle Pflichten, welche sie ihrem Kind schulden, in gleicher Weise und zu gleichen Teilen zu erfüllen. Abweichungen davon sind möglich, haben jedoch im Konsens zu erfolgen. Davon profitieren alle: Kinder, Eltern, Behörden und Staat.

In unserm Land hat sich eine Unkultur von behördlichen Einschränkungen des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern breit gemacht, die im Lichte des Normalfalls gemeinsamer Sorge nun endlich grundsätzlich behoben werden muss. Mit dem Argument Kindeswohl und mit dem Argument der anderen wichtigen Gründe hat die Behörde einen Freipass, um den persönlichen Verkehr nach Belieben und für beliebige Zeiten einzuschränken oder aufzuheben. Dies ist unhaltbar, weshalb wir nicht nur die Bestrafung der Besuchsrechtsverweigerung begrüssen, sondern auch jene Artikel abändern wollen, den Behörden einen Blankocheck für die unbegründete Suspendierung des Besuchsrechtes geben.

Vollständige Stellungnahme von mannschafft