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Dienstag, 07. September 2010
Medienmitteilung 25. Juni 2007 Drucken E-Mail
Montag, den 25. Juni 2007 um 18:59 Uhr

Unterhaltspflichtige Männer aufs Sozialamt?

mannschafft hat die von der Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) aufgestellte Forderung nach weiteren Eingriffen in das Existenzminimum getrennter und geschiedener Männer mit Empörung zur Kenntnis genommen. Wir betrachten die weitere Belastung von Menschen, die bereits heute häufig unter dem Existenzminimum leben, als einen Angriff auf deren Menschenwürde.

Schon heute liefern die meisten unterhaltspflichtigen Männer und Väter den Hauptteil ihres Einkommens als Alimente ab. Laut Bundesgericht muss ihnen nicht einmal das betreibungsrechtliche Existenzminimum belassen werden, das zudem ca. 25 % unter der Berechnungsbasis der Sozialämter (SKOS-Richtlinien) liegt. Dies führt dazu, dass getrennten und geschiedenen Männern bei Manko-Situationen trotz Vollzeit-Erwerbsarbeit kaum genug für ihren eigenen Lebensunterhalt bleibt. Die EKF fordert nun, dass diese Männer noch mehr Unterhalt bezahlen sollen und ihnen damit weniger als nichts zum Leben bliebe. Wie viel Hass steckt hinter so einer Forderung? Setzt sich die EKF durch, gibt es für geschiedene Männer keinen finanziellen Anreiz zur Arbeit mehr. Sie werden zur Fürsorge gehen, wo sie ohne Arbeit ein höheres Einkommen erzielen können. Ist es das, was die EKF anstrebt? Wem würde dies nützen?

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich so verändert, dass heute auch die meisten Frauen eine Ehe nicht mehr als Blankocheck für eine lebenslange Vollpension auffassen. Laut statistik.info 03/2006 arbeiteten im Jahr 2005 über 70% der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren. Deshalb kennen viele Schweizer Schulen Blockzeitunterricht und Mittagstische. Trotzdem gilt weiterhin die Rechtspraxis, dass nach einer Trennung bzw. Scheidung der sorgeberechtigten Frau keine Teilzeiterwerbstätigkeit zugemutet werden kann, bis dass das jüngste Kind 12 Jahre alt ist. Uns erscheint angemessen, dass auch eine geschiedene Frau mit Kindern in der Regel etwas zu ihrem Lebensunterhalt beitragen kann. Mit einer stärkeren Einbindung von Vätern in die Kinderbetreuung (eine zentrale Forderung von mannschafft) bliebe trennungs- und scheidungsbetroffenen Frauen mehr Spielraum für die selbständige Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Lage.

Wir wünschen uns eine Versachlichung der Diskussion und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Betroffenen. Deshalb betrachten wir es nicht als die Aufgabe einer staatlichen Kommission, mit Steuergeldern einen Krieg der Geschlechter zu schüren. Aus diesem Grund fordern wir die Auflösung der EKF und die Einrichtung eines gesellschaftlichen Dialogs über die Probleme der von Trennung/Scheidung betroffenen Kinder, Frauen und Männer.