Arbeitsunfall eines Scheidungsanwalts

Als Anwalt vor Gericht bewirft man gerne die Gegenseite schon einmal beherzt mit Dreck. Etwas ausser Kontrolle geraten ist dies beim Tessiner Anwalt Adriano Censi. Nachdem er in einem Scheidungsverfahren den Mann als Gegenpartei ein gutes Dutzend Mal mit 'Sie sind ein schlechter Vater!' tituliert hatte, schlug dieser zurück. Mit der Faust.

Der Tessiner Anwalt Adriano Censi ist ein umtriebiger Mann. Wenn er seine Brötchen nicht gerade als Präsident des Spielbankenverbandes 'Swiss Casinos' verdient oder seinen Reichtum mit schnöden Scheidungsprozessen vermehrt, ist er auch Präsident der kantonalen Kommission für Kulturgüter. Wir wissen nicht, welche besonderen Fähigkeiten den Juristen für diese Aufgabe im Kulturgüterschutz auszeichnen; jedoch wissen wir, dass er sich damit den Zorn von Giuliano Bignasca, dem mächtigen Boss der Lega dei Ticinesi zugezogen hat. Da im Tessin viele Aufgaben für wenige Personen anstehen, ist der - gelinde gesagt - schillernde Bignasca nicht nur Parteigründer, sondern auch der starke Mann bei der Lega-Wochenzeitung 'Il Mattino della Domenica'. Diese breitet nun genüsslich das Missgeschick des Scheidungsanwaltes aus.

Viele Menschen glauben naiverweise immer noch, dass man vor Gericht seinen Standpunkt oder jenen seines Klienten mit Anstand und Respekt vertreten würde. Wie der Schreibende selbst erfahren hat, ist das Gegenteil der Fall. Da wird von Anwälten ohne jegliche Hemmung gelogen und beschimpft, dass es sogar den Bordsteinschwalben und ihren 'Beschützern' am Sihlquai die Schamesröte ins Gesicht treiben würde. All dies geschieht unter den Augen und Ohren der vorsitzenden Richter - Justitia ist offenbar nicht nur blind, sondern auch taub.

Doch zurück zu unserem Tessiner Exemplar der Gattung 'Scheidungsanwalt'. Wie gesehen gehören Lügen, Beschimpfungen und Drohungen zum Basis-Repertoire eines Rechts'vertreters'. Doch es scheint so, dass die vielen Mandate von Adriano Censi als Lobbyist des Lasters und Präsident von honorigen Kommissionen ihn ein wenig das richtige Gespür für seinen Brot- und Butterjob vor Gericht haben verlieren lassen. Mit dem geradezu gebetsmühlenartig vorgebrachten Bestreiten der konstruktiven Vaterrolle der Gegenpartei hat er dessen Reaktion wohl zu wenig vorausgesehen. Der betroffene Vater ist nach diesen mit Insistenz vorgetragenen Anwürfen zur Tat geschritten und hat Selbstjustiz geübt: Er hat den Scheidungsanwalt im Gerichtssaal mit seinen Fäusten vermöbelt und ihm ein geschwollenes Gesicht verpasst.

Natürlich verurteilen wir jegliche Form von Gewalt, und der schlagende Mann, der seine Vaterehre mit den Fäusten verteidigt hat, wird dafür vor dem gleichen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Wir verurteilen jedoch auch die strukturelle Gewalt vor Gericht, wo man sich einen aggressiven Verbalschläger anheuern kann, der dann als honoriger Anwalt ungestraft Lügen und Dreck über die Gegenseite ausschütten darf.

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