Vorsorgeausgleich: mannschafft-Stellungnahme zur Vernehmlassung
Donnerstag, den 01. April 2010 um 19:38 Uhr
mannschafft nimmt die Rolle als Stimme von Männern und Vätern auch in der nationalen Politik wahr: Auf Einladung von Bundesrätin Widmer-Schlumpf kommentieren wir die geplanten Änderungen beim Vorsorgeausgleich. Künftig sollen Pensionskassen-Guthaben auch dann geteilt werden, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Wir sagen: Ja, aber...Die offizielle Vernehmlassung zur Frage des Vorsorgeausgleichs bei Scheidungen ist Ende März zu Ende gegangen. In diesem Rahmen hat auch mannschafft als einzige eingeladene Männerorganisation einen Kommentar zur geplanten Gesetzesänderung abgegeben.
Wir unterstützen grundsätzlich das Vorhaben, bei einer Scheidung auch jene Pensionskassen-Guthaben zu teilen, bei denen der Vorsorgefall bereits eingetreten ist. Dies ist die logische Fortführung des von uns befürworteten Clean-Break-Prinzips bei der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Scheidung (jedoch nicht in Bezug auf den Kontakt von Kindern mit ihren Eltern, wie dies viele Gerichte und Vormundschaftsbehörden missverstehen). Fundamental ist für uns jedoch der Respekt des Staates vor der Privatautonomie der Betroffenen: Wenn sich die Scheidenden über die Verwendung ihrer jeweiligen Pensionskassenguthaben einig sind, ist dies vom Gericht unbedingt zu respektieren. Das Gleiche gilt auch für die Betreuung ihrer gemeinsamen Kinder. Ein Gesetz, welches den Richtern eine ex-officio-Prüfung dieser Sachverhalte vorschreibt, lehnen wir ab. Ebenso lehnen wir die Schaffung einer zentralen Pensionskassenguthaben-Kontrolldatenbank ab. Den exorbitanten Kosten einer solchen Stelle steht kein gesellschaftlicher Nutzen gegenüber. Im Vernehmlassungsentwurf fehlt überdies eine Regelung der Übergangsfälle: Wenn für bereits eingetretene Vorsorgefälle die Teilung der PK-Guthaben durchgeführt werden soll, ist im Gesetz festzulegen, dass bestehende Unterhaltsansprüche entsprechend angepasst werden.
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