Die Blauen Samichläuse unterwegs
Montag, den 06. Dezember 2010 um 16:11 Uhr
An diesem Samstag waren in der Zürcher Innenstadt wieder die Blauen Samichläuse unterwegs. mannschafft hat trotz grimmiger Kälte die blauen Kapuzenmänner losgeschickt, um für die Einhaltung der Menschenrechte und das Recht von Kindern auf beide Eltern zu werben. Die Aktion ist bei der Bevölkerung (und vor allem bei den Allerjüngsten) auf grossen Anklang gestossen.

Am Samstag, 4. Dezember, war es wieder einmal so weit: Die Blauen Samichläuse sind los! Wie viele Kollegen in zahlreichen anderen Städten der ganzen Schweiz haben sich die Blauen Samichläuse in die Strassen von Zürich begeben, um das Recht von Kindern auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen zu werben.
Dabei sind die Blauen Samichläuse in der Bevölkerung auf breites Verständnis gestossen. Praktisch alle der angesprochnenen Passanten konnten sich mit dem Anliegen von Kindern und Vätern einverstanden erklären. So haben die Blauen Samichläuse im Rahmen der diesjährigen Aktion mehr als 20 kg Mandarinen und über 1'000 Flyer unter die Zürcher Bevölkerung gebracht. Gerade die Mandarinen sind bei den Kindern auf Anklang gestossen, und bei den Erwachsenen konnten viele aufklärende Gespräche ein Licht auf die finstere Rechtspraxis in der Schweiz werfen.
Historisch in Bezug auf die Blauen Samichläuse ist, dass sie dieses Jahr zum ersten Mal in der ganzen Schweiz - auch im Welschland und im Tessin - gemeinsam für ihre Anliegen auf die Strasse gegangen sind. Am gleichen Tag haben sich mehr als 100 Samichläuse für die Rechte von Vätern und ihren Kindern in der Schweiz eingesetzt!

Flyer 'Keine Weihnacht ohne Vater!'
Website Blaue Samichläuse in der Schweiz

Bemerkung hierzu: Im Artikel wird angezweifelt, dass Vormundschaftsbehörden Besuchsrechte aussprechen, die lediglich 6 Stunden pro Monat betragen. Die Realität ist noch grausamer: Fakt ist, dass Behörden sogar Vätern und Kindern regelmässig sogar noch weniger Zeit zusammen einräumen. "Während das Besuchsrecht in der Westschweiz üblicherweise jedes zweite Wochenende mit ener Übernachtung, die Hälfte der Schulferien und alternierend die Doppelfeiertage umfasst, wird in der Deutschschweiz - im Streitfall - das Besuchsrecht üblicherweise für Kinder im Vorschulalter auf ein bis zwei Halbtage monatlich, für Schulkinder auf ein Wochenende mit einer Übernachtung und zwei bis drei Wochen Ferien jährlich festgesetzt (ZGB-Schwenzer, Nr. 100 zu Art. 273 ZGB). " (Zitat aus einem Urteil der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich).
Die in unserem Flyer genannten sechs Stunden stellen somit nicht einmal den durchaus im courant normal üblichen worst case von vier Stunden dar.
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