mannschafft fordert: Scheidung ohne Richter

In der Schweiz geht etwa jede zweite Ehe in die Brüche. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen schafft es jedoch, ihre Scheidung gütlich zu regeln. Doch auch sie müssen vor Gericht antraben, viel Zeit und Kosten aufwenden, um ihre Trennung auch formell zu besiegeln. Dieses Verfahren belastet nicht nur die Betroffenen, sondern auch den Staat und die Steuerzahler – ohne erkennbaren Nutzen. mannschafft fordert deshalb die Einführung der Registerscheidung: Genau so wenig wie es zum Heiraten einen Richter braucht, braucht es diesen für eine Scheidung, wenn sich die Betroffenen über die Trennung und ihre Folgen völlig einig sind. Eine gemeinsame Mitteilung an das Zivilstandsamt soll künftig genügen.

Trotz der vielen - berechtigten -  Berichte über Scheidungskriege und Kontaktverlust zu den Kindern gelingt es der überwiegenden Zahl der Betroffenen, die Konsequenzen ihrer Scheidung einvernehmlich zu regeln. Doch auch sie müssen eine aufwändige rechtliche Prozedur durchlaufen, die ihnen vom Gesetz vorgeschrieben wird. Diese hat für sie keinerlei Vorteil, sondern bereitet ihnen nur Zeitaufwand, Kosten und Verdruss. Auch die Gesellschaft zieht von solchen Verfahren keinen Nutzen. Die einzige, die von diesem absurd anmutenden Gang durch die Bürokratie profitieren, ist die Scheidungsindustrie.

Häufig wird ja eingewendet, dass es die Aufgabe von Scheidungsrichtern sei, Konventionen im Hinblick auf das Kindeswohl zu prüfen. Auch soll der Richter prüfen, ob in der Vereinbarung nicht eine Seite über den Tisch gezogen worden sei. Dazu ist zu sagen, dass aus der Scheidungsindustrie kaum ein Fall bekannt ist, in dem ein Gericht eine gemeinsam erarbeitete Konvention in Bezug auf Kinderbelange zurückgewiesen hätte. Dies ist auch folgerichtig. Es ist die primäre Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen, und niemand anders als die Eltern selbst kennen ihre eigenen Lebensumstände, in denen dies geschehen soll, am besten. Sie können und sollen deshalb selbst entscheiden, wer in welcher Form für die Betreuung und Ernährung ihrer Kinder aufkommt. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb ein Gericht, das die Betroffenen kaum kennt, hier bessere Entscheide fällen soll als Eltern, die sich einig sind.

Nun ist es ja nicht so, dass in Fällen gravierender Misshandlungen von Kindern die Behörden nicht einschreiten könnten – sie verfügen dazu bereits heute über ausreichende gesetzliche Möglichkeiten. Wenn es zu Misshandlungen von Kindern kommt, ist der Zivilstand der Eltern zweitrangig – vielmehr sollte es darum gehen, Eltern wieder in die Lage zu versetzen, ihren Kindern wieder gute Eltern zu sein. Inwieweit da ein Scheidungsrichter durch simples Durchlesen der Scheidungskonvention einen substanziellen Beitrag leisten kann, sei dahin gestellt.

Umso mehr trifft das für die finanziellen Belange zu. In einer freiheitlichen Gesellschaft regeln erwachsene Menschen ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich – ohne Einmischung des Staates. Der juristische Ausdruck dafür lautet ‚Privatautonomie‘. Im schweizerischen Scheidungsrecht ist es jedoch aus mit den mündigen Bürgern – sie haben sich dem Staat und seinen Richtern zu unterwerfen. Diese wissen am besten, was für sie gut ist – sie selbst offenbar nicht.

Wir sind der Auffassung, dass ein Paar, dass nicht mehr zusammen leben möchte und sich über die sich daraus ergebenden Folgen einig ist, keine Bevormundung durch den Staat braucht. Es hat sich ja in aller Regel während ihres Zusammenlebens auch niemand in ihre Angelegenheiten eingemischt. Deshalb fordern wir, dass bei einer vollständigen Einigung über die Scheidungsfolgen kein Antrag an ein Gericht mehr erfolgen soll, sondern lediglich eine Anzeige an das Zivilstandsamt. Ein Gericht – oder nach unserer Vorstellung in einem ersten Schritt ein Mediator - sollte dann angerufen werden, wenn sich die Ehepartner nicht über die Betreuung oder finanzielle Kompensation einigen können. Sind sich die Partner einig, können sie bereits heute getrennte Wohnsitze unterhalten sowie Kinderbetreuung und finanzielle Abgeltung regeln – ohne dass der Staat je davon erfährt.

Wir wollen, dass der Staat und seine Apparate für die Bürger da ist und nicht umgekehrt. Der Staat soll in erster Linie die Bürger in die Lage versetzen, ihre Probleme eigenständig zu lösen und nur im Notfall in deren Angelegenheiten eingreifen. Deshalb ist eine Registerscheidung ein Schritt in Richtung Emanzipation – der Rückgabe der Entscheidungshoheit der Menschen über ihr eigenes Leben und jenes ihrer Kinder.

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