Blaue Samichläuse verlangen Einhaltung der Menschenrechte für Väter und ihre Kinder

Auch dieses Jahr gibt es den Samichlaus auch in blau: Wie seine rot gewandeten Kollegen verteilt er Nüsse und Mandarinen an die Kinder, aber auch Flugblätter an die Erwachsenen. Die Blauen Samichläuse fordern den Respekt für die Beziehung zwischen Vätern und Kindern.

Am Samstag, kurz vor dem offiziellen Samichlaus-Termin, treten neben ihren Kollegen in rot auch die Blauen Samichläuse in Aktion: Sie machen darauf aufmerksam, dass auch in diesem Jahr tausende Kinder wieder Weihnachten ohne ihren Vater verbringen werden. Diese Väter dürfen ihre Kinder nicht sehen und einige nicht einmal Geschenke überbringen.

In Zürich werden die Blauen Samichläuse vom Verein mannschafft losgeschickt, der sich für die Interessen von Vätern und Kindern bei Trennung und Scheidung einsetzt. Er beklagt, dass nicht sorgeberechtigte Elternteile – meist die Väter – in teilweise jahrelangen Verfahren kämpfen müssen, bis ihnen Behörden und Gerichte in der Schweiz das Recht auf eine Beziehung zu ihrem Kind einräumen.

Selbst wenn die Beziehung zwischen Kind und Eltern rechtlich eindeutig geregelt ist, tun die Behörden kaum etwas, um diese Beziehung auch tatsächlich zu gewährleisten. Wenn Behörden sich weigern, rechtskräftig verfügte Besuchsrechte auch durchzusetzen, missachten sie damit nicht nur elementare Grundsätze des Rechtsstaates. Sie verletzen vor allem das Grundrecht von Kindern und Eltern auf eine Beziehung zueinander.

Die Folge dieser Praxis ist allzu häufig die Entfremdung zwischen Kind und betroffenem Elternteil. Mit ihrer Untätigkeit schädigen darum Behörden und Gerichte in der Schweiz unmittelbar die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft; die von Trennung oder Scheidung betroffenen Kinder. Deshalb müssen auch diese Weihnachten wieder viele Kinder ohne Kontakt zum nicht sorgeberechtigten Elternteil auskommen.

mannschafft fordert von Gerichten und Behörden im Kanton Zürich die Einhaltung der Menschenrechte – auch in Fragen von Trennung und Scheidung. Dazu gehört die rechtliche und lebensweltliche Gleichstellung von Mutter und Vater in allen Fragen des Familienlebens. Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie sich als Paar trennen. Deshalb soll die gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung oder Scheidung zur Regel werden.

In Bezug auf die Abwicklung von Trennung und Scheidung fordert mannschafft die Einrichtung von interdisziplinären Familiengerichten, die an die Stelle der heutigen Vormundschaftsbehörden und erstinstanzlichen Gerichten treten sollen.

Die Aktion der Blauen Samichläuse findet dieses Jahr zum ersten Mal flächendeckend in der ganzen Schweiz statt. Am 3. Dezember findet man die blauen Chläuse auch in folgenden Städten:

Aarau, Baden, Basel, Bellinzona, Bern, Delémont, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, Neuenburg, Rapperswil, Sion, St. Gallen, Winterthur, Yverdon und Zug.

Kommentare 

 
0 #1 Robin Martin 2011-12-30 18:43
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin wirklich sehr verwirrt. In jüngster vergangenheit hatte ich eine Ehefrau welche sich über die Situation von Väter in Trennung oder nach Scheidung negativ äusserte. Ein komplettes Familienumfeld pflichteten bei und verurteilten diese Ungerechtigkeit en. Heute bin ich selber in der Trennung und werde bereits mit den jüngst verurteilten Ungerechtigkeit en massgeregelt. Selbst Eheberatungen sprechen offen über das Thema dieser Ungerechtigkeit en - es scheint bekannt und anerkannt, dass man hier eine Ungerechte Praxis hat. Wieso ändert man das nicht? Weshalb greifft in diesem Gesetzlichen verbrechen keine Volksinitiative ? Freundliche Grüsse, Robin Martin
Zitieren
 

Kommentar schreiben

Sie können hier Ihren Kommentar zum Artikel eingeben. Wählen Sie bitte eine korrekte Ausdrucksweise.


Sicherheitscode
Aktualisieren