Blaue Samichläuse am Menschenrechtstag

Nachfolgend findet Ihr das Communiqué, das unserem Dachverband, der Schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (GeCoBi) aus Anlass dieser Aktion an die nationale Presse versendet wird.

 

Blaue Samichläuse protestieren gegen Menschenrechtsverletzungen

Am 10. Dezember begeht die Welt den internationalen Menschenrechtstag. Aus diesem Anlass haben sich in verschiedenen Schweizer Städten blaue Samichläuse auf den Weg gemacht. Sie verteilen Nüsse und Mandarinen an die Kinder, Flugblätter an Erwachsene. Mit ihrer originellen Aktion weisen sie darauf hin, dass auch die Schweiz fundamentale Menschenrechte systematisch verletzt. Ein Schwerpunkt dieser Menschenrechtsverletzungen ist die Beziehung zwischen Kindern und nicht sorgeberechtigtem Elternteil im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen.

Die europäische Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf ein Familienleben wie auch das Recht auf ein faires Verfahren vor Gericht. Diese Rechte gelten auch für Kinder und Eltern in Trennung oder Scheidung, wie dies jüngst der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte (EGMR) bestätigt hat. Dieser hat jüngst zum wiederholten Mal die Schweiz in dieser Frage verurteilt.

Dabei entsprechen die vom EGMR beanstandeten Sachverhalte der üblichen Rechtspraxis in der Schweiz. Nicht sorgeberechtigte Elternteile – in der Regel Väter – müssen in teilweise jahrelangen, aufreibenden und kostspieligen Verfahren kämpfen, bis ihnen Behörden und Gerichte in der Schweiz das Recht auf eine Beziehung zu ihrem Kind einräumen. Selbst wenn die Beziehung zwischen Kind und Eltern rechtlich eindeutig geregelt ist, tut der Staat kaum je etwas, um die Beziehung auch tatsächlich zu gewährleisten. Mit seiner Weigerung, von Gerichten oder Behörden verfügte Besuchsrechte durchzusetzen verletzt der Staat nicht nur die Grundrechte von Kindern und deren Eltern, sondern auch elementare Grundsätze des Rechtsstaates. Eine nicht bezahlte Parkbusse führt über kurz oder lang ins Gefängnis; das grundlose Verweigern einer Beziehung zwischen Kind und nicht sorgeberechtigtem Elternteil löst bei den Behörden allenfalls ein Schulterzucken aus.

Die Folge dieser – teilweise gezielten – Verschleppung oder gar Behinderung solcher Verfahren ist die Entfremdung zwischen Kind und betroffenem Elternteil. Mit ihrer Praxis schaden Behörden und Gerichte in der Schweiz unmittelbar die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft; den von Trennung oder Scheidung betroffenen Kindern.

Die Schweizerische Vereinigung für Gemeinsame Elternschaft (GeCoBi) fordert von der Schweiz die Einhaltung der Menschenrechte – auch in Fragen von Trennung und Scheidung. Konkret verlangen wir die rechtliche und lebensweltliche Gleichstellung von Mutter und Vater in allen Fragen des Familienlebens. In Bezug auf die Abwicklung von Trennung und Scheidung fordern wir die Einrichtung von interdisziplinären Familiengerichten, die an die Stelle der heutigen Vormundschaftsbehörden und erstinstanzlichen Gerichten treten sollen. Interdisziplinäre Familiengerichte haben sich z.B. in Cochem/Deutschland bestens bewährt; sie haben beeindruckende Erfolgsquoten, weil sie durch die Fokussierung auf die Kinderbedürfnisse Familienkonflikte nachhaltig lösen.

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