Männerhaus braucht finanzielle Unterstützung
Dienstag, den 28. Juni 2011 um 18:40 Uhr
Der 'Zwüschehalt' im Aargauer Freiamt ist das erste Männerhaus der Schweiz. Dort finden Männer, aber auch Väter und ihre Kinder Aufnahme, die von ihren Partnerinnen bzw. Müttern körperlich und psychisch misshandelt werden. Staatliche Stellen konnten sich bisher nicht dazu durchringen, den Betrieb des 'Zwüschehalt' zu subventionieren, wie sie dies für die Frauenhäuser tun. Deshalb ist diese wertvolle Institution auf die finanzielle Unterstützung privater Spender angewiesen – sonst kann sie nicht überleben.
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Der 'Zwüschehalt', der vom VeV getragen wird, schliesst eine empfindliche Lücke im Hilfs- und Beratungsangebot für Männer, die Opfer häuslicher Gewalt werden. Während es in der Deutschschweiz Dutzende von staatlich subventionierten Institutionen für Frauen gibt, haben Männer keinerlei spezialisierte Hilfs- und Beratungsstelle. Unsere mannschafft-Berater sind zwar auf Fragen Häuslicher Gewalt sensibilisiert und können zahlreiche wertvolle Hinweise geben, was ein Mann tun soll, dem Häusliche Gewalt widerfährt. Jedoch können sie ihm (und sehr häufig auch seinen Kindern) kein Obdach gewähren und ihn nicht intensiv betreuen und ihn moralisch wieder aufzubauen. All dies geschieht jedoch im 'Zwüschehalt'.
Der VeV als Initiator des 'Zwüschehalt' hatte ursprünglich nicht geplant, sich als reines Männerhaus zu positionieren. Damit würde nur der einseitige, auf Geschlechterschubladen fokussierte Tunnelblick der feministischen Frauenhäuser auf männliche Opfer transponiert. Bei mannschafft stehen wir einer solchen beschränkten Sichtweise skeptisch gegenüber. Gewalt hat kein Geschlecht, und jedes Opfer von Gewalt sollte den Schutz der Gesellschaft in Anspruch nehmen können – egal ob Mann, Frau oder Kind. Beim Versuch, diese Geschlechterschablonen zu überwinden, ist der VeV jedoch an die Realitäten der Geschlechter (=Frauen)förderung beim Staat und anderen Institutionen gestossen, die finanzielle Mittel verteilen. Der allgemeine Tenor bei den Subventionszulagen war nicht nur im Grundsatz sehr zurückhaltend, sondern auch in Bezug auf die Förderung 'innovativer' Konzepte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Eine finanzielle Unterstützung kommt nur dann in Frage, wenn der 'Zwüschehalt' einen längerwährenden Leistungsausweis vorweisen kann.
Bis dies der Fall ist, muss das Haus mit seinem Personal (im Wesentlichen sein Leiter) jedoch weiter finanziert werden. Von den Benutzern des 'Zwüschehalt' lassen sich nicht genügend Beiträge eintreiben, weil viele von ihnen auf dem Niveau der Sozialhilfe leben müssen. Da die Mittel der Trägerschaft des 'Zwüschehalt' bereits über Gebühr beansprucht sind, ist der Verein dringend auf Spenden angewiesen. Wer also etwas zum Erhalt dieses wertvollen Angebotes beitragen möchte, soll das bitte tun.
Weitere Infos auf www.zwueschehalt.ch
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