Gemeinsame elterliche Sorge: Nur ein kleiner Schritt nach vorn
Montag, den 21. November 2011 um 17:06 Uhr
Nun ist sie endlich da, die schon seit Jahren versprochene (und verzögerte) Gesetzesvorlage. Eine erste Einschätzung ergibt, dass sie alles andere als ein grosser Wurf ist.
* * *
Einmal mehr hat es sehr lange gedauert. Es hat die Aktion ‚Schick en Stei‘ mit 1‘800 an Bundesrätin Sommaruga adressierten Pflastersteinen und den nachfolgenden runden Tisch gebraucht, um das Dossier aus seinem erzwungenen Dornröschenschlaf in den Berner Amtsschubladen zu erwecken. Nun war es am 17. November so weit: Der Bundesrat hat einen neuen Gesetzentwurf für die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall vorgestellt.
Trotz zahlreicher Unmutsbekundungen betroffener Eltern und Kinder, trotz jahrelangen Wartens und trotz der weit fortschrittlicheren Regelungen in den Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Italien konnte sich der Bundesrat in seiner jahrelang hinausgeschobenen Entscheidung nur auf das absolut unerlässliche Minimum festlegen. Dieses Minimum beseitigt lediglich die offensichtlichen rechtlichen Diskriminierungen von ledigen und geschiedenen Vätern im Gesetz. Spätestens seit dem Zaunegger-Urteil vom 3. Dezember 2009 des Europäischen Gerichtshofes für die Menschenrechte war die schweizerische Rechtsposition als menschenrechtswidrig verurteilt; es gibt keine Rechtfertigung, Vätern nur aufgrund ihres Geschlechts die Mitbestimmung am Schicksal ihrer Kinder zu verweigern. Die Schweiz verhindert es mit der nun vorgeschlagenen Revision, von der zivilisierten Welt wegen der offenkundigen Menschenrechtsverletzungen in den bisherigen Regelungen an den Pranger gestellt zu und als Schurkenstaat gebrandmarkt zu werden.
Der neue Entwurf beseitigt also die rechtliche Diskriminierung von Vätern gegenüber den Müttern auf dem Papier. Hingegen zeigt der Bundesrat kein wirkliches Interesse an einer tatsächlichen lebensweltlichen Gleichstellung von Vater und Mutter. So können Gerichte und Behörden auf Antrag immer noch das Sorgerecht entziehen, was vom Alleinerziehenden-Verband SVAMV entsprechend als Sieg gefeiert wird. Dazu hat er auch allen Grund: Angesichts der notorisch väterfeindlichen Haltung der Staatsorgane ist davon auszugehen, dass davon auch reichlich Gebrauch gemacht werden wird. Noch klarer macht der Bundesrat, dass es ihm an einer tatsächlichen Gleichstellung von Mutter und Vater überhaupt nicht gelegen ist, indem er die Strafbarkeit der Kontaktverweigerung durch einen Elternteil weiterhin verweigert. Es wird also wie bis anhin für eine störrische Mutter ein Leichtes sein, Urteile und Weisungen in den Wind zu schlagen, wenn sie die Beziehung ihres Kindes zu seinem Vater zerstören will. Angesichts des faktischen Vollzugsboykottes durch die zuständigen Behörden ist der bundesrätliche Verweis auf die Möglichkeit einer Busse für solche Fälle als eine Verhöhnung der betroffenen Kinder und Väter zu verstehen. Kein Wort verliert der Gesetzentwurf auch über die Schaffung einer angeordneten Mediation, die zerstrittene Eltern bei der Bewältigung ihrer Trennung anleiten soll. Hier wäre es nicht darum gegangen, Väter (angebliche) Vorteile zuzuschanzen, wie von links-feministischer Seite immer wieder gejammert wird. Sondern der Staat hätte ein Instrument schaffen können, um sich viel Geld und den Betroffenen – vor allem den Kindern, deren Wohl er angeblich so hoch halten will – viel Leid und Verdruss zu ersparen.
Wir werden in den nächsten Tagen den vorliegenden Gesetzentwurf und die Botschaft dazu ausführlich analysieren. Eine ausführliche Stellungnahme werden wir in der nächsten Ausgabe der ent!scheidung publizieren.
Beraterausbildung
Möchten Sie Menschen in Trennung und Scheidung beraten?
Ausbildung zum Trennungsberater
angeboten von ![]()
organisiert von mannschafft