Stellungnahme zum Namensrecht

Wir haben zur Revison des Namensrechtes Stellung genommen. Wir befürworten die vorgeschlagenen Regelungen, lehnen aber das alleinige Recht der Mutter zur Festlegung des Kindesnamens entschieden ab. Zudem fordern wir die Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Eltern.

 

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Die beiden Organisationen mannschafft und der Verein verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter (VeV) vertreten in erster Linie von Trennung und Scheidung betroffene Menschen. Unser Anliegen ist die gemeinsame elterliche Verantwortung in allen Fragen der Kindeserziehung. Diese Verantwortung ist nicht teilbar; deshalb ist sie auch nicht abhängig vom Zivilstand oder der Tatsache, ob die Eltern zusammen leben oder nicht.

In diesem Sinne möchten wir zur geplanten Revision des Namensrechtes Stellung beziehen. Die rechtliche und gelebte Gleichstellung von Mann und Frau, von Vater und Mutter sowie die Stärkung der Eigenverantwortung der Betroffenen sind unsere zentralen Forderungen. Deshalb begrüssen wir grundsätzlich die Stossrichtung der Revisionsbemühungen. Wir sehen diese Anliegen mit den vorgeschlagenen Änderungen in vielen Punkten weitgehend erfüllt. Wir unterstützen insbesondere den Ansatz der lebenslänglichen Unveränderlichkeit des Namens. Allianznamen betrachten wir als heute nicht mehr notwendige Verkomplizierung des Rechts- und Alltagslebens. In Bezug auf die Namensgebung von Kindern lehnen wir jedoch die vorgeschlagenen Änderungen entschieden ab. Die Tatsache, dass die Mutter bei der Uneinigkeit der Eltern das Sagen haben soll, ist für uns in keiner Art und Weise akzeptabel. Elterliche Verantwortung ist unteilbar; deshalb ist ein Kind nicht das Eigentum seiner Mutter, die faktisch nach Gutdünken über dessen Schicksal entscheiden kann. Daran würde auch eine vermeintliche Beratschlagungsverpflichtung nichts ändern, da diese im Konfliktfall einfach unbeachtet und somit irrelevant bliebe. Mit dem vorliegenden Entwurf wird in der Frage des Kindsnamens vom postulierten Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau in erheblicher Weise abgewichen. Es kann im 21. Jahrhundert kein Ziel sein, die bestehenden Privilegien der einen Seite (im vorliegenden Falle des Vaters) durch neue Privilegien der anderen Seite (der Mutter) zu ersetzen. Der Entwurf zementiert die Ungleichbehandlung der Geschlechter unter neuen Vorzeichen und steht in offenem Widerspruch zur Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies ist für uns nicht tragbar.

Deshalb fordern wir bei der Namensgebung für Kinder die Gleichbehandlung von Vater und Mutter unter folgenden Aspekten:

  • Entscheidung für einen Namen: Gemeinsame Elternschaft bedeutet auch, für das gemeinsame Kind gemeinsam einen Vor- und Nachnamen festzulegen. Wenn dies nicht gelingt, dann soll das Los entscheiden. Die Festsetzung durch ein Gericht oder eine Behörde lehnen wir ab, weil wir davon ausgehen, dass sich dort wieder eine geschlechtsspezifische Neigung herausbilden würde. Wir erwarten, dass ein finaler Losentscheid einen starken Anreiz setzt, um im partnerschaftlichen Dialog zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht gelingt, ist eine solche Regelung eine salomonische Antwort auf eine ohne geschlechtsspezifische Bevorzugung nicht lösbare Frage.
  • Gleichstellung verheirateter und unverheirateter Eltern: Die heutige (und gemäss Entwurf auch künftige) Privilegierung verheirateter Eltern bedeutet eine offene Diskriminierung unverheirateter Eltern, insbesondere unverheirateter Väter. Diese ist unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen nicht mehr akzeptabel und deshalb aufzuheben. Wir möchten, dass die Eltern grundsätzlich unabhängig von ihrem Zivilstand gemeinsam den Namen ihres Kindes bestimmen. Dies sollte nicht vom Einverständnis (=Machtverzicht) der Mutter abhängig gemacht werden. Eine gemeinsame Namensgebung unverheirateter Eltern kann erfolgen, wenn der Vater das Kind vor der Geburt anerkennt. Das alleinige Namensbestimmungsrecht der Mutter käme zum Zug, wenn bis zur Geburt des Kindes keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

Wir sind überzeugt, dass diese Grundsätze in der Bevölkerung auf breite Zustimmung stossen. Damit lässt sich ein breit abgestütztes, langfristig gültiges Namensrecht schaffen, das der Gleichstellung der Geschlechter tatsächlich Rechnung trägt und nicht bestehende Ungleichheiten durch neue Diskriminierungen ersetzt.

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