Väter aufs Sozialamt: Debatte ohne Ende

Der Vorschlag der Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, Elisabeth Freivogel, wirbelt immer noch einigen Staub auf. mannschafft hat bereits im Juni eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht, in dem wir diesen Vorschlag empört zurückweisen. Nun hat Ruth Eigenmann vom Tages-Anzeiger Ende September einen Artikel dazu verfasst, und auch in der Basler Zeitung erschien ein gross aufgemachter Bericht zu diesem Thema. Hier lesen Sie die Leserbriefe an den Tages-Anzeiger zweier mannschafft-Vorstandsmitglieder (die durchaus nicht deckungsgleich sind), die der Tages-Anzeiger nicht gedruckt hat. Weiter lesen Sie die Meinung von CVP-Nationalrat Reto Wehrli (SZ), dem Autor des Postulats zur Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall.

 

Hier der Beitrag von Lukas Bendel:

Einmal mehr darf die Frauenzentrale Zürich-Rechtsberaterin Ruth Eigenmann im Tages-Anzeiger feministische Falschinformationen verbreiten:

  • Fakt ist erstens, dass nach einer Trennung bzw. Scheidung die unterhaltsberechtigte Frau nach Möglichkeit den bisherigen Lebensstandard beibehalten darf. So kann sie z.B. auch im Mankofall meist im bisher bewohnten, voll möbilierten Zuhause bleiben, während er sich eine kleine Wohnung suchen und aus dem Brockenhaus einrichten muss.

  • Fakt ist zweitens, dass schon nur der Fürsorge-Grundbetrag für den Lebensunterhalt 15% über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt, wobei den Sozialhilfe beziehenden Müttern aber auch noch Integrationszulagen und situationsbedingte Leistungen zugestanden werden und sie ungeachtet der Betreuungszeit des Vaters die ganzen Kinderpauschalen zugestanden erhalten. Dass geschiedene Mütter häufiger von Armut betroffen seien, ist eine grobe Falschinterpretation der diesbezüglichen Statistiken – sie sind einzig häufiger Fürsorgefälle (dies u.a. auch, weil nur ausgesteuerte arbeitslose Unterhaltspflichtige fürsorgeberechtigt sind).

  • Fakt ist drittens, dass die SKOS-Richtlinie (und die neueren Sozialhilfegesetzgebungen) die Rückerstattung der eigenen Fürsorgebezüge nur bei „finanziell günstigen Verhältnissen“ empfehlen und die für die Kinder bezogene Fürsorge sowieso keiner Rückerstattungspflicht unterliegt; entsprechend unbedeutend sind die Erträge daraus. Verwandtenunterstützungspflicht greift ebenfalls fast nie, denn ausser bei Wohnsitz im gleichen Kanton, hat die Fürsorge wenig Handhabe und scheut den Aufwand.

  • Fakt ist viertens, dass zwar ca. 75% der Mütter schulpflichtiger Kinder arbeiten, aber unterhaltsberechtigte Mütter die (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis das jüngste Kind in der Pubertät ist; umgekehrt beziehen fast keine allein sorgeberechtigten Väter Fürsorgeleistungen.

  • Fakt ist fünftens (last but not least), dass den unterhaltspflichtigen Vätern nicht einmal das betreibungsrechtliche Existenzminimum belassen wird (vgl. z.B. BGer 5P.280/2006; als Frau Prof. Rumo-Jungo dies am 14.09.07 anerkennen musste, war auch Frau Eigenmann unter den Zuhörerinnen); viele notwendige Auslagen (wie z. B. die Besuchsrechtskosten oder der Umzug und die Einrichtung der neuen Bleibe) werden bei der Bemessung ihres Bedarfs nicht berücksichtigt und ein Steuererlass wird ihnen konsequent verweigert (was z.B. das Zürcher Sozialamt hingegen für all ihre Klientinnen durchsetzt).

Kein Wunder werden die meisten Trennungen von den Frauen eingeleitet (sie haben ja fast nichts zu verlieren); kein Wunder belegen psychologische Studien, dass es geschiedenen Männern schlechter geht als geschiedenen Frauen (sie erhalten ja nicht nur die Kinder garantiert sondern auch einen guten Lebensstandard).

 

Bevor also (wie von Ruth Eigenmann gefordert) das nach der Trennung/Scheidung entstehende Manko geteilt wird, sollte zuerst Chancengleichheit im Lebensstandard nach der Trennung hergestellt werden – es kann schliesslich nicht sein, dass der Unterhaltspflichtige einerseits unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum darben und andererseits noch die Verschuldung wegen des von der Fürsorge seiner Ex-Partnerin zugestandenen Luxus mittragen muss!

 

Soll dieser neu entfachte Streit ums liebe Geld von zwei viel wichtigeren, effektiven Missständen ablenken?

Hinter den gesamtschweizerischen 29% verstecken sich Deutschschweizer geS-Raten von 9-23%, was zeigt, dass die Einführung eines Regelfalls der gemeinsamen elterlichen Sorge sehr wichtig ist um den Scheidungskindern beide Eltern zu erhalten. Und dass noch heute bei strittiger Sorgezuteilung die Kinder in 95% der Fälle der Mutter zugesprochen werden (selbst wenn der Vater bisher die Kinder betreute), zeigt einen viel eklatanteres Manko an unvoreingenommener Chancengewährung für das Kind. Wann endlich findet die Schweiz zu einem Scheidungsrecht, dass nicht den einen Elternteil, sondern das Kind bevorzugt behandelt (auch weil es beide Eltern an ihre Verpflichtung mahnt)?!

 

 

Dies der Beitrag von Michael De Luigi

 

Ich fände es gut, wenn geschiedene Väter zum Sozialamt müssten, wo das Geld nicht reicht. Da sie ja dann schon einmal dort sind, können sie ja gleich aufhören zu arbeiten. Warum soll man sich denn jeden Tag acht oder neun Stunden harte Arbeit antun (womöglich auch noch einen ekligen Chef und mühsame Kollegen), wenn am Ende des Monats weniger Geld bleibt, als einem vom Sozialamt zusteht? Der feministische Vorschlag ist zu begrüssen: Er wird vielen Männern Gelegenheit geben, ihr häufig einseitiges Selbstbild (‚ich arbeite - also bin ich’) zu hinterfragen. So können sie sich auf die wirklich wichtigen Aspekte des Lebens konzentrieren. Nach feministischer Vorstellung stehen einem betroffenen Vater also goldene Zeiten bevor: Sein Leben nicht mit Arbeit verplempern, die wesentlichen Dinge im Leben geniessen, mit seinen Kindern zusammen sein (arbeiten und 'sich selbst verwirklichen' gehen dann ja die Mütter) – alles auf Staatskosten. Toll!

 

 

NR Reto Wehrli schreibt (in der Basler Zeitung vom 8.10.07):

 

Wer muss den Gang aufs Fürsorgeamt antreten, wenn Eltern geschieden sind respektive getrennt leben? Wenn die Kosten zweier Haushalte zu bestreiten sind? Wenn die Summe der Einkommen nicht ausreicht? Ist es die Kindsmutter, der Kindsvater oder müssen beide zur Fürsorge?
Das ist die Kernfrage, die hier gestellt wird. Antwort des Rechtssystems Schweiz: Wer arbeitet und Alimente bezahlt (in der Regel der Kindsvater), soll nicht auch noch Sozialhilfe beanspruchen müssen. Die Gerichte begrenzen die Alimentenhöhe jeweils so, dass zumindest das Existenzminimum des arbeitenden Alimentenzahlers gewahrt bleibt.

Dafür gibt es gute Gründe. An erster Stelle: Der Alimentenzahler soll nicht demotiviert werden. Jemandem zuzumuten, nach der Trennung von Frau und Kindern der Erwerbsarbeit nachzugehen, ihm aber dann so viel zu entziehen, dass er armengenössig wird, ist kontraproduktiv. Zweitens der Papierkrieg: Es reicht, wenn eine Partei zur Fürsorge gehen muss. Wieso auch noch einer zweiten den ganzen Aufwand zumuten? An der Verteilung der zur Verfügung stehenden Güter sollte sich grundsätzlich nichts ändern. Die Haushaltsbudgets sind gleich hoch, egal, ob eine oder zwei Parteien Mittel der Fürsorge beziehen. Und schliesslich drittens: Es soll auch für die alimentenbeziehende Frau der Anreiz bestehen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszubauen. Unter anderem deshalb schaffen wir überall subventionierte Krippen. So weit eine Ausprägung helvetischer praktischer Vernunft im sozialen Alltag.

Nun wird eine sogenannte Studie vorgelegt, die dieses System ändern will. Wesentliches Ziel: auch der Vater soll zur Fürsorge. Ich habe die «Studie» nicht gelesen, bin aber keineswegs überrascht, dass es sie gibt. Denn gleich gelagerte Diskurse laufen beispielsweise in den USA und Deutschland seit einigen Jahren. Die Idee ist also nicht Frucht eigener Überlegung, sondern Adaption dessen, was andernorts schon längst durchgekaut worden ist - eine fantasielose Nachahmung.

Was soll dafür sprechen? In einem Wort: die bessere Verteilung des Schmerzes. Denn auf die Fürsorge zu gehen, tut weh. Dass es heute in der Mehrzahl den geschiedenen Frauen zugemutet wird, sei ungerecht. Besser sei, die Väter an dieser Unbill teilhaben zu lassen. Der Idee steht entgegen, was bereits als die Pluspunkte des heute gültige Systems dargelegt wurde. Ich finde die heutige Lösung angemessen und praxistauglich. Wieso denn trotzdem dieser Änderungswunsch?

Ganz offensichtlich soll ein weiteres Feld des Geschlechterkampfes eröffnet werden. Motto: mehr Leiden den Männern. Methode: Eine weltanschaulich-politische Sicht wird nicht als solche vorgetragen, sondern in die Watte einer Studie gepackt, was Objektivität mimt. Bereits wurde ein parlamentarischer Vorstoss (von Anita Thanei, die Redaktion) eingereicht, der unter Verweis auf eben diese Studie eine Gesetzesänderung verlangen wird. So auch hier: Die Urheberin der «Studie» ist Vizepräsidentin der Kommission für Frauenfragen (die Binninger Anwältin Elisabeth Freivogel, die Redaktion). Das Gremium hat unter anderem die Aufgabe, zu Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen. So läuft politische Selbstbefruchtung.

 

Zum Artikel in der BaZ ist eine ganze Reihe weiterer Leserbriefe erschienen, die unsere Basler Kollegen zusammengetragen haben.

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