Bonstetten ist überall

Der Tod des vierjährigen Fabian - von seinem Vater getötet - hat für viel Wirbel in den Medien gesorgt. Nicht ganz zu Unrecht stehen inkompetente Behörden und Experten am Pranger. Und dennoch bleibt die Diskussion an der Oberfläche. Niemand ist bereit, sich mit den tatsächlichen Gründen dieses Dramas zu befassen - und noch weniger, für eine Reform der Strukturen und vor allem der Denkhaltungen in der Sozialindustrie einzutreten. Dies würde heissen, überkommene Ideologien in Frage zu stellen und vor allem auf viel (Staats-)Geld zu verzichten.

von Michael De Luigi*

mannschafft hat in einem Communiqué im letzten Sommer auf die dilettantische Vorgehensweise der Bonstetter Vormundschaftsbehörde hingewiesen. Wie in fast allen Gemeinden im Kanton Zürich treffen dort fachlich unbedarfte Personen (in Bonstetten faktisch die Sekretärin mit KV-Ausbildung, sie ist schon am längsten dabei und am nächsten am Geschehen) einschneidende Entscheide für das Schicksal von Kindern und ihren Eltern. Diese Leute mögen einen ehrbaren Beruf haben, für die Bewältigung von schwierigen Kinderschicksalen sind sie jedoch nicht ausgebildet. Dennoch werden sie zu Richtern über das Schicksal von Kindern gemacht. Dies ist etwa so, als lasse man einen chirurgischen Eingriff von einem Metzger vornehmen oder ein Verkehrsflugzeug von einem Videogame-Junkie fliegen. Während wohl jeder ein solches Ansinnen empört zurückweisen würde, wenn es um sein eigenes Leben geht, hat das Laientum in Vormundschaftsbehörden noch viele Anhänger.

Der Bund hat mit der Verabschiedung des neuen Vormundschaftsrechtes einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die Zürcher Gemeinden hingegen wollen jedoch davon nichts wissen und am liebsten beim heutigen Gewurstel bleiben, so hat die Vernehmlassung zur Anpassung der zürcherischen Strukturen an das neue Vormundschaftsrecht jüngst ergeben.

'Professionelle': Können sie es besser?

Doch eine spezialisierte Behördenstruktur ist nicht das Ei des Kolumbus; deshalb ist die ausgeprägte Skepsis der Bevölkerung gegen die 'Professionellen', wie sie sich selber nenen, durchaus nachvollziehbar und berechtigt. Ein Beispiel, dass professionelle Strukturen allein noch kein Allheilmittel darstellen, ist die Stadt Zürich. Die hiesige Vormundschaftsbehörde (VB) gebärdet sich nicht wie ein staatliches Amt, sondern eher wie eine Geheimloge mafiösen Zuschnitts. Obwohl 'professionell', interessiert sich die VB weniger für das Schicksal der betroffenen Kinder als mehr für die Durchsetzung ihrer links-feministischen Ideologie. Kinder werden als Waffe im Geschlechterkampf verwendet, und die Beziehung zu ihren Vätern auf Wunsch der Mütter ausradiert - obwohl die Kinderpsychologie mittlerweile praktisch einhellig die Bedeutung des Vaters bei der Entwicklung des Kindes als zentral herausstreicht. Dennoch will die VB, wie sie selbst kund getan hat, keine vaterlose Gesellschaft: Der Vater soll zwar sein Kind nicht sehen, wohl aber zahlen - und das nicht zu knapp. In schwesterlicher Zusammenarbeit mit dem Sozialdepartement (SD) werden Vätern Alimentenzahlungen bis unter deren Existenzminimum abgeknöpft - obwohl ja gar kein Ehegattenunterhalt zu zahlen ist. So musste ein Jugendsekretariat im Kanton reihenweise vom der sog. Elterberatungsstelle des SD erarbeiteten und von der VB genehmigte Unterhaltsverträge wegen Missbräuchlichkeit wieder aufheben. Dieses Gebaren hat Armin Weber, dem damaligen Leiter der Elternberatungsstelle eine Anfrage im Gemeinderat sowie eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Begünstigung und Betrug eingetragen, die jedoch von der Staatsanwaltschaft unter den Teppich gekehrt wurde.

Das geltende Recht und die Menschenrechte sind für die VB nicht massgebende Grundlagen ihres Handelns, sondern lediglich eine unverbindliche Option. Sie hat ihre eigenen Regeln - die in keinem Gesetzbuch stehen. Zu diesem Netzwerk gehören etwa das bereits erwähnte SD, das sich beispielsweise weigert, rechtsgültige Besuchsrechte durchzusetzen und damit gegen die Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und 8 (Recht auf ein Familienleben) der europäischen Menschenrechtskonvention verstösst. Dazu gehören auch das Obergericht, das die VB-Entscheide stützt und die Staatsanwaltschaft, aber auch das mit Staatsmitteln gemästete, berüchtigte Marie-Meierhofer-Institut mit seiner Chefin, Heidi Simoni, die auch regelmässig für die Gemeinde Bonstetten arbeitet.

Was lief schief?

Doch zurück zum kleinen Fabian. Warum musste er sterben? Legt man die heute gängigen Standards im Vormundschaftswesen an und folgt man der Auslegeordnung des Journalisten Alex Baur in der Weltwoche, hat eigentlich gar niemand 'so viel' falsch gemacht: Die Behörden haben die Grenzen ihrer Fähigkeiten eingesehen und Fachleute beigezogen. Diese haben mit den Beteiligten gesprochen, gemäss dem sich ihnen bietenden Augenschein auf den ersten Blick recht plausibel wirkende Empfehlungen abgegeben und die VB hat gemäss diesen Empfehlungen entschieden. Und doch ist Fabian heute tot. Was also lief schief?

Schief lief (und läuft in Tausenden von Fällen jedes Jahr), dass über die Betroffenen geurteilt wird, anstatt diese zu den Hauptakteuren für die Lösung ihrer persönlichen Probleme zu machen und sie dafür zu unterstützen. Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie sich als Paar trennen. Sie bleiben in dieser Verantwortung, für ihre Kinder zu sorgen - ob sie zusammen leben oder nicht. Diese elterliche Verantwortung ist weder teilbar noch delegierbar; der Staat kann und soll diese Verantwortung in aller Regel nicht übernehmen - auch nicht in so schwierigen Fällen wie in Bonstetten. Dort hatte der Vater das Obhutsrecht, die Mutter ein erweitertes Besuchsrecht. Doch diese Lösung wurde von aussen aufgedrängt, sie nahm nur wenig Rücksicht auf die durchaus nachvollziehbaren Ängste der beiden Eltern: Die Angst der Mutter, ihr Kind einem Mann zu überlassen, der bereits zuvor sein anderes Kind praktisch umgebracht hat; und die Angst des Vaters, dass die Mutter trotz seinem Sorgerecht mit seinem Kind auf Nimmerwiedersehen nach Brasilien verschwinden würde. So entstand in den Köpfen der Eltern eine Situation, wie sie im heutigen Rechtsalltag an der Tagesordnung ist: Entweder ich gewinne - oder er/sie. Auch wenn sich gottseidank nur wenige Eltern zu so einem tragischen Schritt hinreissen lassen - destruktiv bleibt eine solche Entweder/Oder-Situation allemal. Aus dieser Situation (Fachleuten als Gefangenendilemma bekannt) finden die Betroffenen nur durch intensive Kommunikation wieder heraus. Eine solche Kommunikation muss von einer Fachperson angeleitet werden, denn häufig liegt bei einem (oder sogar beiden) Elternteil in hochstrittigen Verfahren eine psychische Anomalie vor. In einem so schwierigen Prozess braucht es Fachwissen und Erfahrung; für Amateure - und seien sie noch so ausgewogen und wohlwollend - gibt es hier keinen Platz.

Wie weiter?

Es drängen sich deshalb andere Ansätze auf, um so schwierige familiäre Probleme wie in diesem tragischen Fall in den Griff zu bekommen. Sie beruhen auf der Kooperation der involvierten Fachleute. Diese arbeiten nicht isoliert und unkoordiniert (und womöglich noch gegeneinander), sondern interdisziplinär. Dabei urteilen sie nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern beziehen sie aktiv in eine Lösungsfindung mit ein. Solche Lösungsmöglichkeiten haben sich im Ausland (zB in Deutschland) bereits bestens bewährt.

Wenn Eltern sicher sein können, auch nach einer Trennung im Leben ihrer Kinder verbleiben zu können, gibt es keinen Grund mehr für solche Verzweiflungstaten. Dies gilt auch für 'schwierige' Eltern wie in Bonstetten. Auch wenn die Eltern ein Kindsmörder und eine Prostituierte sind - ihrem Kind ist das erst einmal egal. Es liebt und braucht seine Eltern - beide Eltern. Dies heisst nicht, dass man nun unbesehen Kinder solchen Eltern überlassen sollte - es heisst, dass die Beziehung zwischen Eltern und Kind auf jeden Fall zu erhalten ist, auch wenn für die Unterbringung allenfalls eine andere Lösung gesucht werden muss.

Von solchen Ansätzen sind (und bleiben) wir leider im Kanton Zürich meilenweit entfernt. Das neue Vormundschaftsrecht könnte die Plattform für grundlegende Verbesserungen bieten, und die konkrete Ausgestaltung ist Aufgabe der Kantone. mannschafft hat sowohl bei der Einführung der eidgenössischen Zivilprozessordnung als auch bei der aktuellen Anpassung des Vormundschaftsrechts konkrete Vorschläge vorgelegt: Die heutigen Vormundschaftsbehörden sollen mit dem familienrechtlichen Teil der Bezirksgerichten zu interdisziplinären Familiengerichten verschmolzen werden, die solche Fälle wie in Bonstetten, aber auch ganz 'normale' Ehescheidungen integrativ und mit einem Fokus auf mediative Lösungen bearbeiten. Dieser Vorschlag wird von namhaften Experten unterstützt, weil er die Interessen der betroffenen Kinder ins Zentrum stellt.

Doch die ideologischen und finanziellen Interessen der Rechts- und Sozialindustrie werden wohl zu stark sein. Die politisch sehr gut vernetzte Anwaltskaste wird kaum tatenlos zusehen, wie ihre 'cash cow' Scheidungsverfahren zugunsten von konsensorientierten Methoden geschlachtet wird - genau so wenig wie jene Richter, denen ihre Karriereplanung wichtiger ist als eine nachhaltige Lösung von Familienkonflikten.

Es ist deshalb leider so, dass der kleine Fabian nicht das letzte Opfer einer verqueren Familienjustiz sein wird, in der Ideologie und Profitgier mehr zählen als das Schicksal von Kindern.


* Michael De Luigi ist Vorstandsmitglied. Er äussert seine persönliche Meinung.

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