Der Unrechtsstaat heuchelt Reue
Freitag, den 10. September 2010 um 09:24 Uhr
Die offizielle Schweiz entschuldigt sich heute für die systematischen Misshandlungen ihrer Behörden an Verdingkindern und anderen 'auffälligen' Personen, die bis in die achtziger Jahre an der Tagesordnung waren. Die Verbrechen an Kindern und ihren Vätern gehen jedoch ungerührt weiter.von Michael De Luigi
Dies ist das Bild, wie es die Schweizer von sich selbst am meisten lieben: Sauberkeit, Demokratie, Rechtsstaat, ein Hort der Menschenrechte. Dieses Klischee bekommt jedoch immer mehr Risse. Heute, am 10. September, trifft die höchste Vertreterin des schweizerischen Unrechtsstaates, Eveline Widmer-Schlumpf als Chefin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, auf die Opfer systematischer staatlicher Gewalt und will sich bei ihnen entschuldigen. Dazu hat sie auch allen Grund. Über Jahrzehnte hinweg hat der Schweizer Staat heute unfassbare Verbrechen an unbescholtenen Menschen begangen - Menschen, die das Pech hatten, aus unterschiedlichen Gründen nicht der gesellschaftlichen Norm zu entsprechen.
Verdingkinder mussten als faktische Zwangsarbeiter ohne Lohn wie Erwachsene schuften, wurden wegen Kleinigkeiten verprügelt und in den Keller gesperrt. Kinder wurden ohne triftige Veranlassung ihren Eltern weggenommen und in Heime gesteckt, wo sie häufig misshandelt und missbraucht wurden. Aufmüpfige Jugendliche wurden nicht selten in Strafanstalten administrativ versorgt – unschuldig und ohne Urteil. Verantwortlich für diese Form der Staatskriminalität waren die Sozial- und Vormundschaftsbehörden der Schweiz. Ihre Opfer gehen in die Zehntausende. Die Ämter versuchten lange, die Probleme mit «arbeitsscheuen», «renitenten», «liederlichen» Jugendlichen mit harter Hand zu lösen: Statt zu helfen, sperrten sie weg, liessen sie sterilisieren und sahen weg, wenn es Prügel gab. Solche Methoden waren gängig bis weit in die achtziger Jahre. Die administrative Versorgung wurde erst 1981 unter dem Druck der Europäischen Menschenrechtskonvention abgeschafft. Die Zwangssterilisation von «geistesschwachen Personen», die «aller Voraussicht nach nur ungesunden Nachwuchs hervorbringen» können, war im Kanton Waadt gar bis 1985 erlaubt, und das letzte Verdingkind erhielt erst 1989 seine Freiheit. Die Folge: Gebrochene, zerstörte Persönlichkeiten, die zwar physiologisch funktionieren, aber von einem menschenwürdigen Leben meilenweit entfernt waren und sind.
Während diese Formen des organisierten Verbrechens nun gottlob der Vergangenheit angehören, hat die Schweiz auf einem anderen Gebiet keineswegs mit seiner dunklen Vergangenheit gebrochen - in Gegenteil. Genau so wie es üblich war, 'auffällige' Kinder und Jugendliche administrativ zu 'versorgen', war es an der Tagesordnung, einem Vater nach einer Trennung oder Scheidung den Kontakt zu seinem Kind zu verweigern. Als 'Zahlvater' hatte er lediglich die Pflicht, Unterhaltsbeiträge zu zahlen, nicht aber ein Recht auf Kontakt zu seinem Kind oder gar in Entscheidungen für sein Wohlergehen eingebunden zu werden. Während jedoch heute die oberste Verantwortliche des Justizapparates der Schweiz wortreich die Verbrechen an Verdingkindern und administrativ Eingesperrten bedauert und sie dafür mit einem warmen Händedruck abspeist (mehr liegt offenbar nicht drin), geht das Unrecht gegen ledige und geschiedene Väter ungerührt weiter. Auch heute noch verweigern faktisch Gerichte sowie Sozial- und Vormundschaftsbehörden den Kontakt zwischen Vätern und Kindern, indem sie ihre eigenen Beschlüsse (die sie häufig nur sehr widerstrebend fassen) nicht umsetzen. Ledige und geschiedene Väter sind in der Schweiz auch heute noch Menschen zweiter Klasse. Sie haben die (rücksichtslos durchgesetzte) Pflicht zu zahlen, Rechte haben sie faktisch nicht. Zwar steht in der eigentlich auch für die Schweiz verbindlichen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auch in der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) etwas von einem Recht auf ein faires Verfahren vor Gericht, einem Recht auf ein Familienleben und auch von einer Gleichstellung von Mann und Frau, Vater und Mutter. Nur interessiert sich hierzulande niemand dafür. Der Männer hassende Sexismus im Staats- und Justizapparat ist ungebrochen - unter von den feministisch unterwanderten Leitmedien gerne tot geschwiegen.
In Bezug auf die Mentalität hat sich in der Schweiz hat sich jedoch seit der Verdingkinder-Zeit kaum etwas geändert: Ein Kind ist grundsätzlich das Eigentum seiner Mutter, die damit mehr oder weniger tun und lassen kann, wonach es ihr beliebt. Ein Kind hat zwar auch einen Vater, aber der ist in erster Linie zum Zahlen da und ist aus dessen Leben auszumerzen, wenn die 'Ruhe' gestört zu werden droht. Sollte jedoch von einem Kind eine unkontrollierbare Gefahr für die Staatskasse ausgehen, wird es - damals wie heute - seiner Eigentümerin entzogen und in die Mühlen der administrativen Zwangsverwaltung gegeben. Dort zählen die Profitgier der 'Professionellen' und deren ideologischen Scheuklappen mehr als tatsächliche Wohlergehen der betroffenen Kinder und Eltern. Dass dies auch so bleiben soll, zeigt die geplante Pflegekinderverordnung, die nun in einer zweiten Auflage auf den Weg gebracht wird.
Die Schweiz hat heute in Europa die mit Abstand kinder- und väterfeindlichste Gesetzgebung im Familienrecht und die angewandte Praxis steht dem in nichts nach. Beispiele aus jüngster Vergangenheit sind der Bremgartner Gerichtspräsident Peter Thurnherr, die Zürcher Oberrichter Peter Marti, Lucina Chitvanni und Regina Affolter-Fischer, aber auch das höchste Gericht des Landes, das mit einem Federstrich internationale Verträge zur Makulatur erklärt. Eveline Widmer-Schlumpf selbst hält seit Jahren einen Gesetzentwurf in ihrer Schublade zurück, der mit dem gemeinsamen Sorgerecht als Regelfall zumindest formal den Anforderungen an EMRK und BV genügen würde.
Mit diesem Gebaren ist die Schweiz heute ein Schandfleck in Europa. Es besteht bereits heute keinerlei Zweifel darüber, dass sich die Nachfolger von Eveline Widmer-Schlumpf für das von ihr und ihren Vorgängern begangene Unrecht an ledigen und geschiedenen Väter werden entschuldigen müssen. Zu offensichtlich sind die Zerstörungen von lebenswichtigen Beziehungen, die Diskriminierungen und die Akte der strukturellen Gewalt des Staates - insbesondere gegen jene Gruppe von Menschen, deren einziges Verbrechen darin besteht, ein Kind gezeugt zu haben.
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