Zusammenfassung Medienkonferenz vom 22.1.07
Dienstag, den 06. März 2007 um 10:08 Uhr
Mehr als die Hälfte aller Ehen in der Schweiz gehen in die Brüche. Etwa 16'000 minderjährige Kinder werden jährlich zu Scheidungswaisen. Nur in jedem vierten Fall hat die Mutter einer gemeinsamen Sorge nach der Scheidung zugestimmt. Als ob der Mann nach der Scheidung nicht mehr der Vater seiner Kinder wäre!In aller Regel werden Vater und Kind bloss ein minimales gegenseitiges Besuchsrecht zugesprochen. Doch damit nicht genug: Immer mehr Mütter unterlaufen auch dieses Minimum, indem sie Besuche behindern oder verweigern. In fast der Hälfte aller Fälle haben Kinder weniger Kontakt zum Vater, als gerichtlich oder vormundschaftlich als Anspruch festgelegt wurde!
Die Folgen unterbundener Vater-Kind-Beziehungen sind für Kinder dramatisch. Sie werden dem Vater entfremdet und es besteht die Gefahr, dass sich der Vater von seiner Vaterrolle verabschiedet: Männer haben auch eine Seele!
Eine perfide Methode zur Sabotierung der Vater-Kind-Kontakte ist der haltlose Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs. Behörden reagieren darauf mit sofortiger Einschränkung oder Aufhebung des Besuchsrechts. Missbrauchsvorwürfe bei strittigen Scheidungen häufen sich und entfalten ihre unheilvolle Wirkung, erweisen sich aber allermeistens als völlig haltlos.
Väter berichten uns, dass Behörden dem Treiben oft zuschauen. Dies rechtfertigen Behörden zudem mit dem Kindeswohles. In Tat und Wahrheit aber regiert die Willkür der Mütter. Männer und Väter werden im Regen stehen gelassen (marooning). Kinder werden als Waffen im Rosenkrieg instrumentalisiert, und Behörden schauen weg. Dieses Laisser-faire, das auch vom Bundesrat verurteilt wird, lässt die Schweiz zu einer Bananenrepublik verkommen.
Wir finden die Rechtspraxis in diesem Bereich skandalös. In ihrer Tragweite ist sie vergleichbar mit der unsäglichen Aktion 'Kinder der Landstrasse', als Pro Juventute einst den Fahrenden die Kinder wegnahm und sie in Heimen oder Pflegefamilien unterbrachte.
mannschafft verlangt, dass diesem Missstand ein Ende gesetzt wird!
Wir fordern:
- Kinder getrennt lebender Eltern sollen in jedem Fall mindestens jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend plus wöchentlich an einem Nachmittag oder Abend Kontakt mit dem Vater haben dürfen. Ausserdem sollen sie mindestens drei Wochen, die Hälfte der Feiertage sowie ihren Geburtstag mit dem Papi verbringen können.
- Bei Elternkonflikten, die mit Besuchsrechtsverletzungen verbunden sind, haben Behörden aktiv und vermittelnd zu intervenieren. Insbesondere ist das Instrument der freiwilligen, allenfalls aber auch der angeordneten Mediation einzusetzen. Die deeskalierende Wirkung angeordneter Mediation ist erprobt und erwiesen.
- Bei Besuchsrechtsverweigerungen müssen die Behörden einschreiten: Sanktionen können von Ermahnungen, Bussen bis zum Entzug elterlicher Obhut oder Sorge reichen
Besuchsrechts-Nottelefon
Als neues Angebot führt mannschafft ein Besuchsrechts-Nottelefon ein. Betroffene Väter melden sich unter Tel. 044 362 99 80.