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Unsere Erlebnisse
Was Väter im Rahmen von Trennung und Scheidung erleben müssen, ist nicht selten von schreiender Ungerechtigkeit. Wir wollen hier einige Fälle schildern, wie an unseren Treffs und in unserem Beratungsalltag häufig vorkommen.
Die mannschafft-Mitglieder, die hier über ihre Erfahrungen berichten, haben Mut. Sie stellen ihre privatesten Erlebnisse öffentlich dar. Um sie vor gesellschaftlichen Benachteiligungen sowie den Repressalien der Behörden zu schützen, haben wir ihre Namen weggelassen und die Geschichten teilweise punktuell verfremdet. Wer sich näher für die geschilderten Fälle interessiert, kann uns gegen Interessenachweis und Verschwiegenheitserklärung kontaktieren.
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Dienstag, den 31. August 2010 um 07:43 Uhr |
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Eine Scheidung führt häufig nicht nur zum Verlust zur Beziehung zu seinen Kindern. Der gleiche Staat, der den Kontakt zu den Kindern verhindert, ist auch an vorderster Front, wenn es neben dem emotionalen auch um den finanziellen Ruin der betroffenen Väter geht. Ein Betroffener hat 'seinem' Betreibungsamt, das ihm sein Haus pfänden will, das unten stehende E-Mail gesandt.
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Montag, den 22. März 2010 um 17:07 Uhr |
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Mit der wachsenden Zahl binationaler Ehen nimmt auch die Zahl von Kindesentführungen zu. Die Behörden schauen einfach zu. Anstatt geltendes Recht durchzusetzen, leisten sie faktisch Beihilfe zum Rechtsbruch.
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Montag, den 22. März 2010 um 16:18 Uhr |
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... und der Staat hilft bei der Misshandlung eines kleinen Jungen kräftig mit. Hier der Bericht des besorgten Vaters:
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Montag, den 22. März 2010 um 16:00 Uhr |
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Sehr geehrter Herr A. (Präsident von X., einer Stadt im Kt. Zürich), ich hatte Sie in den vergangenen Jahren bereits
mehrfach über das völlige Versagen der Vormundschaftsbehörde in X.
informiert (betreffend Durchsetzung des Besuchsrechts für meine Tochter
M, geb. 2005). Was sich hier abgespielt hat, ist skandalös und gereicht
der Stadt X. und dem Kanton zu Schanden! Obwohl etwa trotz monatelanger
Verspätung 2007 ein Entscheid des Bezirksrates vorlag, konnte ich durch
das anhaltenden Versagen der Vormundschaftsbehörde (B.) und des Kantons
(C., Beistand) meine Tochter M. bis im Sept. 2009 (!) nicht besuchen.
Ich hatte die Untätigkeit, die unglaubliche Arroganz und Unfähigkeit
der zuständigen Behörden (Stadt X. wie auf Stufe Kanton) stets
schärftens kritisiert! Diese Kritik wird hier nochmals zum Ausdruck
gebracht, weil es im gleichen Stil weiter geht.
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Freitag, den 24. Oktober 2008 um 11:16 Uhr |
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"Extrem brutal ist, was ich ertragen muss. Ich sehe meinen Sohn nicht. Meine ehemalige Partnerin erlaubt es nicht. Doch wir haben das
gemeinsame Sorgerecht. Auch ich habe Rechte. Schlimm ist, dass so etwas
überhaupt möglich ist. Eine Mutter kann sagen: «Vater, du siehst das
Kind nicht mehr, du warst böse zu mir.»
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