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Freitag, 03. September 2010
Politik
  • Interdisziplinäre Familiengerichte

    Interdisziplinäre Familiengerichte

    Viele wenn nicht gar die meisten Probleme von Eltern und Kindern in Trennung und Scheidung entstehen, weil der Dialog durch Streit bzw. Kampf ersetzt wird. In besonderem Masse trifft dies auf die institutionelle Abwicklung solcher familiärer Übergange zu. Bei Scheidungen haben heute Väter schlechte Karten; wenn es gut geht können sie ihre Kinder in langen Zeitabständen für kurze Zeit sehen. Die Verfahren vor Gericht und bei der Vormundschaftsbehörde sind so angelegt, dass anstatt einer gütlichen Einigung der Kampf um Sieg oder Verlust gefördert wird. In - gar nicht so seltenen - drastischen Fällen werden Anwälte angeheuert, die möglichst viel Dreck auf die Gegenseite werfen, um vor Gericht den Sieg davon zu tragen.  

    Die Folgen für die Betroffenen - insbesondere für die betroffenen Kinder - sind verheerend: Nicht genug, dass sie die Trennung ihrer Eltern verarbeiten müssen. Sie werden häufig auch zum Zünglein an der Waage für entscheidungsunwillige oder -unfähige Erwachsene gemacht.

    In Deutschland, in der kleinen Stadt Cochem an der Mosel, haben sich einige Akteure entschlossen, aus dieser absurden Logik auszubrechen. Seit über 15 arbeiten Richter, Anwälte, Gutachter, Vertreter des Jugendamtes und Mediatoren interdisziplinär zusammen - mit der Perspektive des Kindes auf eine sinnreiche Beziehung zu beiden Eltern als Dreh- und Angelpunkt ihres Handelns. Sie sind mit diesem pragmatischen Ansatz so erfolgreich, dass sie nicht nur in vielen Städten Deutschlands kopiert wurden, sondern auch die Bundesrepublik wichtige Elemente ihrer Doktrin ins nationale Recht übernommen hat, das seit 1.9.2009 in Kraft ist.

    mannschafft möchte auch im Kanton Zürich solche interdisziplinären Familiengerichte einführen. Die Gelegenheit ist günstig: Mit der Verabschiedung der neuen eidgenössischen Zivilprozessordnung und des neuen Vormundschaftsrechts Ende 2008 sind die Kantone verpflichtet, die Organisation ihrer Gerichte und Vormundschaftsbehörden völlig neu zu gestalten. mannschafft nimmt an diesem Prozess aktiv teil und fordert vom Kantonsrat die Einführung interdisziplinärer Familiengerichte im Kanton Zürich.  

    Eckpunkte Familiengerichte (Präsentation)

  • Gesetzentwurf gemeinsame elterliche Sorge
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    Gemeinsame elterliche Verantwortung als Regelfall

    Am 14. Juni hat mannschafft an einer Medienkonferenz in Bern - gemeinsam mit einer Vielzahl von Eltern- und Väterorganisationen aus der ganzen Schweiz - einen eigenen Vorschlag für die gesetzliche Regelung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung als Regelfall vorgestellt. Dieser Entwurf ist ein Meilenstein; sowohl für die Schweiz als auch für die Väterbewegung, die sich zum ersten Mal in ihrer Geschichte in so breiter Form unter der ad-hoc-Bezeichnung Schweizerische Vereinigungen für gemeinsame Elternschaft für ein gemeinsames Ziel zusammen schliesst. Zum ersten Mal wird die Mitte der Gesellschaft aktiv, um das überkommene Gesetzeswerk den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen.

    In der Folge finden Sie die verschiedenen Unterlagen, die an der Medienkonferenz ausgehändigt wurden. Sie enthalten nicht nur den Gesetzesvorschlag, sondern auch wichtige Hintergrundinformationen zu den vorgeschlagenen Änderungen.

    Hier finden Sie auch Fotos der Medienkonferenz.

     

  • Häusliche Gewalt

    Häusliche Gewalt

    Bei mannschafft werden wir immer wieder mit Häuslicher Gewalt sowie dem Missbrauch der einschlägigen Rechtsvorschriften durch Frauen im Trennungskonflikt konfrontiert. Unsere Haltung gegenüber dieser Frage ist klar: Alle Menschen - nicht nur Frauen, sondern auch Männer und vor allem Kinder - haben das Recht, frei von Gewalt zu leben. Wir verlangen vom Staat, dass er es nicht weiter zulässt, dass Gesetze zum Schutze vor Häuslicher Gewalt von einer feministischen Clique zum Kampf gegen Männer und Väter missbraucht werden. Der Staat soll die Freiheit von Häuslicher Gewalt durch eine Verbesserung der familiären Beziehungen fördern, nicht durch deren Zerstörung, wie dies heute angestrebt wird. 

     

  • Neues Namensrecht

    Neues Namensrecht

    mannschafft hat zusammen mit dem VeV im Rahmen der Vernehmlassung im Oktober 2007 zur Revision des Namensrechtes Stellung genommen. Der Entwurf des Bundesrates sah vor, dass der Vor- und Nachname eines Kindes dem Wunsch der Mutter entsprechen solle. Wir haben dagegen protestiert - bisher erfolgreich. Der Bundesrat hat das ursprüngliche Projekt zurück gezogen und ein neues aufgelegt - jedoch kein besseres. Nun soll ein Gericht entscheiden, was jedoch keine wesentliche Verbesserung bringt.