| Auskunftsrecht |
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| Donnerstag, den 08. März 2007 um 12:18 Uhr |
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Nicht sorgeberechtigte Väter teilen uns häufiger mit, dass die Lehrkräfte ihrer Kinder ihnen wichtige Informationen verweigern. Der Kanton Zürich hat in einem Merkblatt klare Regelungen aufgestellt, wie Väter ihr gesetzliches Recht zur Information über die Leistungen ihrer Kinder wahrnehmen können. |


