Samstag, 31. Juli 2010
Vom Vater zum Versorger PDF Drucken E-Mail
Montag, den 18. Juni 2007 um 16:41 Uhr
Was die fragwürdige Gleichung „Mutterwohl = Kindeswohl“ im Kopf eines Richters für fatale Auswirkungen hat; oder wie Mann heute vom betreuenden Vater zu einem „Wochenend-Onkel“ mit Versorgerfunktion gemacht wird.

Ich habe die Liebe zu meinen drei Kindern nicht erst nach der Trennung entdeckt. Buchstäblich vom ersten Atemzug der Kinder, war ich voll engagiert. Ich war mindestens zur Hälfte Betreuungs- und Bezugsperson.

Mindestens, weil sich die Mutter der Kinder nach der Geburt jeweils ziemlich schwach und anhaltend krank gefühlt hat. Meistens war sie dann krank, wenn sie hätte auf die Kinder aufpassen sollen. Oft konnte ich meiner Erwerbsarbeit nicht nachgehen, weil ich die Kinder betreuen und die Frau versorgen musste. Auf wundersame Weise war sie dann aber meistens wieder fit, wenn Sie aus dem Haus an die Arbeit fahren durfte.

Diese Doppelbelastung hat mir nicht einmal viel ausgemacht, weil es mir einfach Spass gemacht hat, mit den Kindern zu sein: die Kinder am Morgen aus dem Bett nehmen , Windeln wechseln, Schoppen geben, spielen, bädele, Liedli singe und wieder schlafen legen, war mein Glück. Damals habe ich 100%, meine Ex-Frau 60% Erwerbsarbeit geleistet. Dieses hohe Arbeitspensum, fast ohne Fremdbetreuung, konnten wir nur durchziehen, weil ich an zwei Wochentagen zu Hause arbeiten konnte.

Meine Ex-Frau wünschte sich damals noch mehr Kinder. Als ich mich dagegen aussprach, wandte sie sich ab von mir und verlangte die Trennung. Der Eheschutzrichter stellte dann ziemlich schnell fest, dass mein 100% Einkommen nicht ausreicht, um zwei getrennte Haushalte zu finanzieren. Die Mutter hatte auf Anraten ihrer Anwältin die Erwerbsarbeit aufgegeben, um von nun an ein Vollzeit-Mami zu sein. Mein Standpunkt war völlig chancenlos: Ich wollte, dass wir wenigstens die Aufteilung der Erwerbs- und Betreuungsarbeit wie bisher weiterführen. Meine Ex lehnte dies ohne Begründung ab, wie auch die gemeinsame elterliche Sorge. Im Gegensatz zu meinem Anwalt, dachte ich, dass ich mit meiner Idee beim Richter Gehör finden könnte, weil bei meinem Vorschlag Erwerbsarbeit von ca. 150% möglich wäre, was wiederum unseren Bedarf gedeckt hätte. Zudem steht im Scheidungsrecht, dass die Betreuungssituation nach der Scheidung möglichst so bleiben soll wie während der Ehe. Ich fand, das seien doch zwei sachliche Argumente.

Der Richter interessierte sich überhaupt nicht für diese Vorteile. Weil die Mutter nicht mehr erwerbstätig sein wollte, war für den Richter klar, dass für uns nur die herkömmliche Rollenteilung in Frage kommt. Dass dabei ein happiger Fehlbetrag entsteht, konnte der Richter auf den ersten Blick erkennen. Er sagte, dass der Fehlbetrag (CHF1700.-/Monat) einfach vom Staat bezahlt werde, weil die Mutter ja „offensichtlich“ nicht mit mir teilen wolle (weder Betreuungsarbeit noch elterliche Sorge). Punkt. Um die staatlichen Zuschüsse so klein wie möglich zu halten,bemühte sich der Richter, mein Existenzminimum so tief wie möglich zu drücken. Bei dieser Bemühung schien der Richter routiniert zu sein.

Wäre der Richter auf meinen Antrag eingegangen, hätten wir unser Einkommen wieder auf 150% anheben können und wären dadurch ohne staatliche Hilfe über die Runden gekommen. Es wäre nicht nur der öffentlichen Hand geholfen, sondern auch mir und den Kindern. Es scheint mir, wie der Wille der Mutter vom Richter als unumstössliche Vorgabe hingenommen wird. Selten hat er sich getraut, wenigstens nach einem Grund für Ihr häufiges und bestimmtes «Njet» zu fragen.

Seither lebe ich auf dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Ich darf die Kinder jedes zweite Wochenenden sehen, was für uns ein unnötiges Leid ist.

Meine Kinder und die Ex werden neben mir noch vom Staat versorgt, und bis die Kinder gross sind, wird der Staat den Fehlbetrag bezahlen. Unser «Fall» kostet den Fiskus die Einnahmen von zwei gut verdienenden Steuerzahlern. Lieber das, als einer Mutter ihren Willen zu verwehren, muss sich der Richter gesagt haben. Ich kann das bis heute nicht verstehen. Er hätte doch wenigstens versuchen müssen, die Mutter von den Vorzügen der gemeinsamen Kinderbetreuung zu überzeugen.

Diese Lösung hat aber einen „gewichtigen“ Vorteil: Die Mutter muss nicht kooperieren, sie ist versorgt und sie kann alles alleine bestimmen. Das Kindeswohl bleibt damit gewahrt, denn: „Kindeswohl = Mutterwohl“.

Dieser Fall zeigt exemplarisch:

  • dass die Unlust der Mutter, bei der Betreuung und Versorgung der Kinder zu kooperieren, nicht nur hingenommen, sondern auch noch belohnt wird.
  • dass eine Mutter bei der Trennung ihre Stelle künden kann, um vollendete Tatsachen zu schaffen, damit sie sicher die Obhut der Kinder zugesprochen bekommt
  • wie staatliche Zuschüsse eine kreative und eigenverantwortliche Lösung verhindert
  • dass das Engagement von Vätern für Kinder und Haushalt zwar gefordert, aber nicht honoriert wird