|
Der Vorschlag der Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, Elisabeth Freivogel, wirbelt immer noch einigen Staub auf. mannschafft hat bereits im Juni eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht, in dem wir diesen Vorschlag empört zurückweisen. Nun hat Ruth Eigenmann vom Tages-Anzeiger Ende September einen Artikel dazu verfasst, und auch in der Basler Zeitung erschien ein gross aufgemachter Bericht zu diesem Thema. Hier lesen Sie die Leserbriefe an den Tages-Anzeiger zweier mannschafft-Vorstandsmitglieder (die durchaus nicht deckungsgleich sind), die der Tages-Anzeiger nicht gedruckt hat. Weiter lesen Sie die Meinung von CVP-Nationalrat Reto Wehrli (SZ), dem Autor des Postulats zur Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall.
Hier der Beitrag von Lukas Bendel:
Einmal mehr darf die Frauenzentrale
Zürich-Rechtsberaterin Ruth Eigenmann im Tages-Anzeiger feministische Falschinformationen verbreiten:
-
Fakt ist erstens, dass nach einer
Trennung bzw. Scheidung die unterhaltsberechtigte Frau nach Möglichkeit den
bisherigen Lebensstandard beibehalten darf. So kann sie z.B. auch im Mankofall
meist im bisher bewohnten, voll möbilierten Zuhause bleiben, während er sich
eine kleine Wohnung suchen und aus dem Brockenhaus einrichten
muss.
-
Fakt ist zweitens, dass schon nur der
Fürsorge-Grundbetrag für den Lebensunterhalt 15% über dem betreibungsrechtlichen
Existenzminimum liegt, wobei den Sozialhilfe beziehenden Müttern aber auch noch
Integrationszulagen und situationsbedingte Leistungen zugestanden werden und sie
ungeachtet der Betreuungszeit des Vaters die ganzen Kinderpauschalen zugestanden
erhalten. Dass geschiedene Mütter häufiger von Armut betroffen seien, ist eine
grobe Falschinterpretation der diesbezüglichen Statistiken sie sind einzig
häufiger Fürsorgefälle (dies u.a. auch, weil nur ausgesteuerte arbeitslose
Unterhaltspflichtige fürsorgeberechtigt sind).
-
Fakt ist drittens, dass die
SKOS-Richtlinie (und die neueren Sozialhilfegesetzgebungen) die Rückerstattung
der eigenen Fürsorgebezüge nur bei finanziell günstigen Verhältnissen
empfehlen und die für die Kinder bezogene Fürsorge sowieso keiner
Rückerstattungspflicht unterliegt; entsprechend unbedeutend sind die Erträge
daraus. Verwandtenunterstützungspflicht greift ebenfalls fast nie, denn ausser
bei Wohnsitz im gleichen Kanton, hat die Fürsorge wenig Handhabe und scheut den
Aufwand.
-
Fakt ist viertens, dass zwar ca. 75% der
Mütter schulpflichtiger Kinder arbeiten, aber unterhaltsberechtigte Mütter die
(Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis das jüngste Kind in der Pubertät
ist; umgekehrt beziehen fast keine allein sorgeberechtigten Väter
Fürsorgeleistungen.
-
Fakt ist fünftens (last but not least),
dass den unterhaltspflichtigen Vätern nicht einmal das betreibungsrechtliche
Existenzminimum belassen wird (vgl. z.B. BGer 5P.280/2006; als Frau Prof.
Rumo-Jungo dies am 14.09.07 anerkennen musste, war auch Frau Eigenmann unter den
Zuhörerinnen); viele notwendige Auslagen (wie z. B. die Besuchsrechtskosten oder
der Umzug und die Einrichtung der neuen Bleibe) werden bei der Bemessung ihres
Bedarfs nicht berücksichtigt und ein Steuererlass wird ihnen konsequent
verweigert (was z.B. das Zürcher Sozialamt hingegen für all ihre Klientinnen
durchsetzt).
Kein
Wunder werden die meisten Trennungen von den Frauen eingeleitet (sie haben ja
fast nichts zu verlieren); kein Wunder belegen psychologische Studien, dass es
geschiedenen Männern schlechter geht als geschiedenen Frauen (sie erhalten ja
nicht nur die Kinder garantiert sondern auch einen guten
Lebensstandard).
Bevor also (wie von Ruth Eigenmann
gefordert) das nach der Trennung/Scheidung entstehende Manko geteilt wird,
sollte zuerst Chancengleichheit im Lebensstandard nach der Trennung hergestellt
werden es kann schliesslich nicht sein, dass der
Unterhaltspflichtige einerseits unter dem
betreibungsrechtlichen Existenzminimum darben und andererseits noch die
Verschuldung wegen des von der Fürsorge seiner Ex-Partnerin
zugestandenen Luxus mittragen muss!
Soll
dieser neu entfachte Streit ums liebe Geld von zwei viel wichtigeren,
effektiven Missständen ablenken?
Hinter den gesamtschweizerischen 29%
verstecken sich Deutschschweizer geS-Raten von 9-23%, was zeigt, dass die
Einführung eines Regelfalls der gemeinsamen elterlichen Sorge sehr wichtig ist
um den Scheidungskindern beide Eltern zu erhalten. Und dass
noch heute bei strittiger Sorgezuteilung die Kinder in 95% der Fälle der Mutter
zugesprochen werden (selbst wenn der Vater bisher die Kinder betreute), zeigt
einen viel eklatanteres Manko an unvoreingenommener Chancengewährung für das
Kind. Wann
endlich findet die Schweiz zu einem Scheidungsrecht, dass nicht den einen
Elternteil, sondern das Kind bevorzugt behandelt
(auch weil es beide Eltern an ihre Verpflichtung
mahnt)?!
Dies der Beitrag von Michael De Luigi
Ich fände es gut, wenn geschiedene Väter zum Sozialamt müssten, wo das
Geld nicht reicht. Da sie ja dann schon einmal dort sind, können sie ja
gleich aufhören zu arbeiten. Warum soll man sich denn jeden Tag acht
oder neun Stunden harte Arbeit antun (womöglich auch noch einen ekligen
Chef und mühsame Kollegen), wenn am Ende des Monats weniger Geld bleibt,
als einem vom Sozialamt zusteht? Der feministische Vorschlag ist zu
begrüssen: Er wird vielen Männern Gelegenheit geben, ihr häufig
einseitiges Selbstbild (ich arbeite - also bin ich) zu hinterfragen.
So können sie sich auf die wirklich wichtigen Aspekte des Lebens
konzentrieren. Nach feministischer Vorstellung stehen einem betroffenen
Vater also goldene Zeiten bevor: Sein Leben nicht mit Arbeit
verplempern, die wesentlichen Dinge im Leben geniessen, mit seinen
Kindern zusammen sein (arbeiten und 'sich selbst verwirklichen' gehen dann
ja die Mütter) alles auf Staatskosten. Toll!
NR Reto Wehrli schreibt (in der Basler Zeitung vom 8.10.07):
Wer muss den Gang aufs Fürsorgeamt antreten, wenn
Eltern geschieden sind respektive getrennt leben? Wenn die Kosten
zweier Haushalte zu bestreiten sind? Wenn die Summe der Einkommen nicht
ausreicht? Ist es die Kindsmutter, der Kindsvater oder müssen beide zur
Fürsorge?
Das ist die Kernfrage, die hier gestellt wird. Antwort
des Rechtssystems Schweiz: Wer arbeitet und Alimente bezahlt (in der
Regel der Kindsvater), soll nicht auch noch Sozialhilfe beanspruchen
müssen. Die Gerichte begrenzen die Alimentenhöhe jeweils so, dass
zumindest das Existenzminimum des arbeitenden Alimentenzahlers gewahrt
bleibt.
Dafür gibt es gute Gründe. An erster Stelle: Der
Alimentenzahler soll nicht demotiviert werden. Jemandem zuzumuten, nach
der Trennung von Frau und Kindern der Erwerbsarbeit nachzugehen, ihm
aber dann so viel zu entziehen, dass er armengenössig wird, ist
kontraproduktiv. Zweitens der Papierkrieg: Es reicht, wenn eine Partei
zur Fürsorge gehen muss. Wieso auch noch einer zweiten den ganzen
Aufwand zumuten? An der Verteilung der zur Verfügung stehenden Güter
sollte sich grundsätzlich nichts ändern. Die Haushaltsbudgets sind
gleich hoch, egal, ob eine oder zwei Parteien Mittel der Fürsorge
beziehen. Und schliesslich drittens: Es soll auch für die
alimentenbeziehende Frau der Anreiz bestehen, eine Erwerbstätigkeit
aufzunehmen oder auszubauen. Unter anderem deshalb schaffen wir überall
subventionierte Krippen. So weit eine Ausprägung helvetischer
praktischer Vernunft im sozialen Alltag.
Nun wird eine sogenannte
Studie vorgelegt, die dieses System ändern will. Wesentliches Ziel:
auch der Vater soll zur Fürsorge. Ich habe die «Studie» nicht gelesen,
bin aber keineswegs überrascht, dass es sie gibt. Denn gleich gelagerte
Diskurse laufen beispielsweise in den USA und Deutschland seit einigen
Jahren. Die Idee ist also nicht Frucht eigener Überlegung, sondern
Adaption dessen, was andernorts schon längst durchgekaut worden ist -
eine fantasielose Nachahmung.
Was soll dafür sprechen? In einem
Wort: die bessere Verteilung des Schmerzes. Denn auf die Fürsorge zu
gehen, tut weh. Dass es heute in der Mehrzahl den geschiedenen Frauen
zugemutet wird, sei ungerecht. Besser sei, die Väter an dieser Unbill
teilhaben zu lassen. Der Idee steht entgegen, was bereits als die
Pluspunkte des heute gültige Systems dargelegt wurde. Ich finde die
heutige Lösung angemessen und praxistauglich. Wieso denn trotzdem
dieser Änderungswunsch?
Ganz offensichtlich soll ein weiteres Feld
des Geschlechterkampfes eröffnet werden. Motto: mehr Leiden den
Männern. Methode: Eine weltanschaulich-politische Sicht wird nicht als
solche vorgetragen, sondern in die Watte einer Studie gepackt, was
Objektivität mimt. Bereits wurde ein parlamentarischer Vorstoss (von
Anita Thanei, die Redaktion) eingereicht, der unter Verweis auf eben
diese Studie eine Gesetzesänderung verlangen wird. So auch hier: Die
Urheberin der «Studie» ist Vizepräsidentin der Kommission für
Frauenfragen (die Binninger Anwältin Elisabeth Freivogel, die
Redaktion). Das Gremium hat unter anderem die Aufgabe, zu
Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen. So läuft politische
Selbstbefruchtung.
Zum Artikel in der BaZ ist eine ganze Reihe weiterer Leserbriefe erschienen, die unsere Basler Kollegen zusammengetragen haben.
|