| Deutschland bewegt sich! |
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| Samstag, den 16. Februar 2008 um 09:52 Uhr |
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Deutschland bisher mit der Schweiz und Österreich das Schlusslicht in Europa hat sich zügig an die Reformierung des Familienrechtes gemacht. Per Anfang 2008 wurden die goldenen Hängematten für Scheidungsfrauen abgeschafft Frauenunterhalt gibt es grundsätzlich nur noch, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Nun will die Regierung auch die Verfahren in Scheidungssachen kind- und elterngerechter gestalten mit wichtigen Elementen der Cochemer Praxis. Das deutsche Kabinett hat eine grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren beschlossen. Darüber hinaus wird das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuung, Unterbringung, Nachlass, Register, Freiheitsentziehung) neu geregelt. Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten. Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird inhaltlich vollständig neu gestaltet. Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir weitere Möglichkeiten schaffen, um familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Im Hinblick auf familiengerichtliche Verfahren sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:
Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Anders beim Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt - also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.
Beispiel: Aufgrund des Konflikts in der akuten Trennungssituation sind die Eltern nicht in der Lage, die Übergabemodalitäten beim Umgang einzuhalten. Diese Situation kann dadurch entschärft werden, dass der Umgangspfleger Zeit und Ort der Übergabe des Kindes festlegt, dieses von dem betreuenden Elternteil abholt, dem umgangsberechtigten Elternteil übergibt und später zurückbringt.
Das Anhörungsverfahren, das Mitte Februar 2008 durchgeführt wurde, hat eine breite Zustimmung - teilweise sogar Begeisterung - für die Neuregelungen ergeben. Kritik kam vor allem aus der feministischen Ecke. Der berüchtigte Väterhasser Ludwig Salgo (der von Schweizer Behörden gerne als Referent eingeladen wird) und seine Entourage mäkeln, das vorgeschlagene Verfahren berücksichtige nicht die Opfer häuslicher Gewalt (die in ihrer Sicht ausschliesslich weiblich sind). Aber auch die Anwälte fürchten um ihre Pfründe. Sie konnten bereits verhindern, dass künftig kinderlose Ehen ohne Anwalt auflösen lassen. Nun schiessen sie aus vollen Rohren gegen die Verlagerung der Scheidungsbewältigung auf nicht-traditionelle Akteure wie Mediatoren (so etwa die streitbare Berliner Anwältin Rakete-Dombek, die auch die paritätische Betreuung als Werk des Teufels betrachtet).
Es
wird den Kritikern wohl nicht gelingen, dieses zentrale Reformwerk zu Fall zu
bringen - zu gross ist die Unterstützung aus der Praxis für diese wichtigen
Neuerungen. So richtig und wichtig diese Reformen auch sind: Einmal mehr wird mit diesen Regelungen der Graben zwischen ehelichen und unehelichen Kindern vertieft. Letztere haben werden auch in Zukunft kein Anrecht auf eine signifikante Beziehung zu ihrem Vater haben. Die Entscheidungsmacht darüber bleibt bei den Müttern, weil das gemeinsame Sorgerecht im Regelfall in Deutschland nur für Kinder ehemals verheirateter Eltern gilt. Weitere Informationen:
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