Samstag, 31. Juli 2010
Wenn Eltern das Besuchsrecht der Kinder missachten PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 25. Juli 2008 um 08:20 Uhr
Die Verweigerung des Besuchsrechtes durch allein erziehende Mütter ist nicht nur ein Problem für die betroffenen Kinder und Väter. Es ist auch eine schwerwiegende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien. Doch die Behörden schauen einfach zu. Zu diesem Thema hat Hanspeter Küpfer einen Leserbrief geschrieben, der am 24.7. im Tages-Anzeiger erschienen ist:

Unsere Gesellschaft ist schizophren: Einerseits entzieht sie geschiedenen Vätern die elterliche Sorge von Amtes wegen. Und uneheliche Kinder haben nach unserem Gesetz ohnehin keinen Anspruch auf väterliche Sorge. Väter, die sich „wohl" verhalten, und deren Kinder erhalten allenfalls ein Besuchsrecht. Aber Frau Kropf von der Vormundschaft bringt es auf den Punkt: Die Behörden verweigern ihre Aufgabe, bei zerstrittenen Eltern die Kinder-Kontakte zu ermöglichen, allenfalls durchzusetzen. Nein, viel lieber, und gestützt auf entsprechende Gesetze, entziehen sie ausgiebig Besuchsrechte oder schränken sie ein: Alles angeblich immer zum „Wohl" des Kindes. Andererseits scheint aber unbestritten, dass persönliche Eltern-Kind Beziehungen für die Entwicklung des Kindes zentral sind und die Uno-Kinderrechtskonvention zu Recht den Anspruch auf ausreichende Kontakte festhält.

Wenn Behörden die Verfügung von Sanktionen mit dem Argument verweigern, das würde sich negativ auf die Kinder auswirken, so tun sie dies zum Schaden der Kinder, nicht zu deren Wohl. Sie nehmen schlicht ihre Aufgabe nicht wahr.„Verweigert ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht, ist das Grund genug, um das Sorgerecht neu zu regeln", so Kinderarzt Remo Large gem. Beobachter im März 2008. Seit mehr als 20 Jahren berate ich Männer in Trennung und Scheidung. Noch nie habe ich jedoch erlebt, dass Behörden gegenüber Besuchsrecht-verhindernden Müttern Sanktionen auch nur angedroht hätten. Engagierte Väter verzweifeln und die vaterlose Gesellschaft schaut zu.