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Freitag, den 25. Juli 2008 um 08:20 Uhr |
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Die Verweigerung des Besuchsrechtes durch allein erziehende Mütter ist nicht nur ein Problem für die betroffenen Kinder und Väter. Es ist auch eine schwerwiegende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien. Doch die Behörden schauen einfach zu. Zu diesem Thema hat Hanspeter Küpfer einen Leserbrief geschrieben, der am 24.7. im Tages-Anzeiger erschienen ist:
Unsere Gesellschaft ist schizophren:
Einerseits entzieht sie geschiedenen Vätern die elterliche Sorge von Amtes
wegen. Und uneheliche Kinder haben nach unserem Gesetz ohnehin keinen Anspruch
auf väterliche Sorge. Väter, die sich wohl" verhalten, und deren Kinder
erhalten allenfalls ein Besuchsrecht. Aber Frau Kropf von der Vormundschaft
bringt es auf den Punkt: Die Behörden verweigern ihre Aufgabe, bei zerstrittenen
Eltern die Kinder-Kontakte zu ermöglichen, allenfalls durchzusetzen. Nein, viel
lieber, und gestützt auf entsprechende Gesetze, entziehen sie ausgiebig
Besuchsrechte oder schränken sie ein: Alles angeblich immer zum Wohl" des
Kindes. Andererseits scheint aber unbestritten, dass persönliche Eltern-Kind
Beziehungen für die Entwicklung des Kindes zentral sind und die
Uno-Kinderrechtskonvention zu Recht den Anspruch auf ausreichende Kontakte
festhält.
Wenn
Behörden die Verfügung von Sanktionen mit dem Argument verweigern, das würde
sich negativ auf die Kinder auswirken, so tun sie dies zum Schaden der Kinder,
nicht zu deren Wohl. Sie nehmen schlicht ihre Aufgabe nicht wahr.Verweigert
ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht, ist das Grund genug, um das
Sorgerecht neu zu regeln", so Kinderarzt Remo Large gem. Beobachter im März
2008. Seit mehr als 20 Jahren berate ich Männer in Trennung und Scheidung. Noch
nie habe ich jedoch erlebt, dass Behörden gegenüber Besuchsrecht-verhindernden
Müttern Sanktionen auch nur angedroht hätten. Engagierte Väter verzweifeln und
die vaterlose Gesellschaft schaut zu.
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