Blaue Samichläuse protestieren gegen Menschenrechtsverletzungen in Zürich

Am 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Während in der Schweiz viele Organisationen und Politiker die Lage der Menschenrechte in anderen Ländern kritisieren, kümmern sie sich in keiner Art und Weise um die Einhaltung der Menschenrechte in der Schweiz. Dabei werden in unserem Land in Fragen von Trennung und Scheidung die Menschenrechte systematisch verletzt. mannschafft protestiert dagegen mit der Aktion 'Blaue Samichläuse' und verlangt, dass auch in der Schweiz das Menschenrecht auf ein Familienleben und das Menschenrecht auf ein faires Verfahren eingehalten werden. Dazu haben wir das folgende Communiqué veröffentlicht:

 

Menschenrechtstag 10. Dezember

Blaue Samichläuse protestieren gegen Menschenrechtsverletzungen in Zürich

Ein ungewohntes Bild spielt sich am Mittwochnachmittag in den Strassen der Zürcher Innenstadt ab: Etwas nach ihrem eigentlichen Termin sind Samichläuse unterwegs. Sie sind jedoch nicht rot, sondern in blauem Gewand gekleidet. Sie verteilen neben Nüssen und Mandarinen an die Kinder auch Flugblätter an die Erwachsenen. Vor dem Rathaus werden die Zürcher Gemeinderäte, die zu ihrer wöchentlichen Sitzung kommen, von den Blauen Samichläusen jedoch mit einer Zitrone bedacht.

Mit dieser Aktion aus Anlass des internationalen Tages der Menschenrechte protestiert der Verein mannschafft gegen die systematische Verletzung der Menschenrechte in Zürich. Die europäische Menschenrechtskonvention garantiert ein Recht auf Familienleben, und auch das Recht auf ein faires Verfahren vor Gericht. ‚Von beidem können von Trennung oder Scheidung betroffene Kinder und ihre Väter in Zürich nur träumen', so Michael De Luigi, Vorstandsmitglied von mannschafft. ‚Zürcher Behörden legen vielfach keinen Wert auf eine Beziehung zwischen Vater und Kind. Sie betrachten ein Kind faktisch als das Eigentum der Mutter, die damit tun und lassen kann, was sie will.'

So tun sich beispielsweise die Vormundschaftsbehörden (VB) schwer, trotz eindeutiger Gesetzeslage ein Besuchsrecht an ledige Väter zu erteilen. Entsprechende Verfahren dauern nicht selten mehrere Jahre und haben im besten Fall ein symbolisches Besuchrecht zur Folge. Für Kleinkinder erteilt die VB der Stadt Zürich standardmässig ein Besuchsrecht von lediglich sechs Stunden im Monat. Zum Vergleich: Ein Gefangener im Regelvollzug der Strafanstalt Regensdorf hat die Möglichkeit, vier Stunden pro Monat Besuch zu empfangen.

Besteht ein offiziell festgelegtes Besuchsrecht, können nicht sorgeberechtigte Elternteile nicht darauf hoffen, dass die Behörden es auch durchsetzen. Während der Staat auch kleinere Ordnungswidrigkeiten wie Parkbussen konsequent ahndet, geschieht bei verweigerten Besuchsrechten kaum etwas. Wenn Behörden sich weigern, rechtsgültigen Entscheiden Nachachtung zu verschaffen, verletzen sie nicht nur das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu beiden Eltern, sondern auch elementare Grundsätze des Rechtsstaates.

Leidtragende dieser Situation sind nicht nur Väter, sondern in erster Linie die Kinder. Sie müssen ohne Not darauf verzichten, in einer lebendigen Beziehung zu ihrem Vater aufzuwachsen. ‚Obwohl ganze Bibliotheken von Forschungsliteratur besagen, dass dies für Kinder schädlich ist, fördern die Behörden faktisch die Zerstörung der Beziehung zu einem Elternteil. Dies können wir weder verstehen noch akzeptieren', sagt De Luigi.

mannschafft fordert deshalb, dass auch im Kanton Zürich die Menschenrechte respektiert werden. Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie sich als Paar trennen. Deshalb soll die gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung oder Scheidung zur Regel werden. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat der Dachverband von mannschafft, die Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft (GeCoBi) letztes Jahr in Bern eingereicht. Das EJPD verspricht seit mehreren Jahren eine Gesetzesänderung; geschehen ist bisher jedoch noch nichts.

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