Samstag, 31. Juli 2010
Sollen geschiedene Frauen arbeiten? Polemik im Tages-Anzeiger PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 11. Februar 2009 um 21:49 Uhr

Im Tages-Anzeiger vom 9.2.09 publiziert die durch regelmässige väterfeindliche Artikel einschlägig bekannte Journalistin Andrea Fischer einen Beitrag über die Verpflichtung von geschiedenen Frauen zur Arbeit. Angeblich würden Frauen zu früh zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen, sie müssten sich über das 45. Altersjahr hinaus um Arbeit bemühen und gäben sich im Allgmeinen mit zu tiefen Unterhaltszahlungen zufrieden. Nicht einverstanden damit ist mannschafft-Vorstandsmitglied Lukas O. Bendel. In einer Klarstellung an die Journalistin zerpflückt er die im Artikel erwähnten Behauptungen:

Laut statistik.info 03/2006 waren bereits 2005 über 70% der Mütter von Kindern unter 15 Jahren (zumindest teilzeit-)erwerbstätig. Und die Zürcher Sozialhilfe fordert von fürsorgebeziehenden Müttern bereits eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit, wenn das jüngste Kind über 3jährig ist. Folgerichtig und selbstverantwortlich verzichten die allermeisten Frauen von sich aus auf Unterhalt.

Trotzdem erlaubt die Schweizer Scheidungsrechtspraxis unterhaltsberechtigten Müttern sich gegen die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit zu weigern, bis das jüngste Kind mehr als 10jährig ist. Und sowieso sind viele Männer wegen der Kinderalimente finanziell gar nicht in der Lage, ihren Ex-Gattinnen einen Unterhalt zu zahlen, ja geschweige denn überhaupt noch einmal eine normale Beziehung einzugehen oder eine Familie zu gründen.

Wie können Sie da zwei Juristinnen, welche behaupten, die erstinstanzlichen Gerichte seien zu hart gegenüber geschiedenen Müttern, ernst nehmen und als Expertinnen bezeichnen? Wieso bieten Sie ihnen eine Plattform zur Verbreitung ihres haltlosen Unfugs?

  • Wenn Frauen mehrheitlich ja freiwillig darauf verzichten, wie absurd ist da die Behauptung, dass ihnen "eindeutig mehr Unterhalt gesprochen werden müsste"? Meines Erachtens kann eine auf alten Geschlechterrollen aufbauende und von frauenrechtlerischer Polemik verteidigte Theorie dies nicht begründen.
  • Und was für ein Frauenbild vertreten Sie mit der Forderung nach konsequenterer obrigkeitlicher "Überprüfung der Scheidungsvereinbarungen", in welchen selbstbewusste Frauen freiwillig auf Unterhalt verzichten? Natürlich sind gewisse Frauen dumm (wie gewisse Männer auch); sie sind aber sicher nicht generell urteilsunfähig und deshalb schutzbedürftig.
  • Wenn ein Mann keine (Vollzeit-)Arbeit findet, bezieht er Arbeitslosenversicherung - wieso soll dies einer geschiedenen Frau nicht auch zumutbar sein? Eine Scheidung befreit sie ja sogar explizit von den Wartetagen vor der Anspruchsberechtigung.

Die früheren bundesgerichtlichen theoretischen Anspruchskriterien hinken ganz offensichtlich der Realität hintennach und werden selbst von diesem nach und nach im Rahmen der Überprüfung zum Glück zeitgemässerer erstinstanzlicher Urteile überworfen. Es kann keinen lebenslangen Versorgungsanspruch für einmal verheiratete Frauen mehr geben, nachdem Frauen rechtlich den Männern gleichgestellt werden wollten und ergo halt auch auf ihre Vorrechte verzichtet haben.

Ich würde mich über endlich sachliche, nicht mehr frauenrechtlerisch verbrämte Artikel von Ihnen freuen - ansonsten wären mir gar keine Artikel mehr von Ihnen ganz ehrlich lieber.

Mit freundlichen Grüssen
Lukas O. Bendel

 

Tages-Anzeiger-Artikel: Für Geschiedene gibt es immer weniger Unterhalt