Samstag, 31. Juli 2010
Anhörung in Scheidungsverfahren: Kinder als Opfer im Scheidungskrieg PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 12. Juni 2009 um 12:40 Uhr

Einmal mehr führt das staatlich finanzierte Marie-Meierhofer-Institut (MMI) den Geschlechterkampf auf dem Rücken von Kindern. In der vorletzte Woche veröffentlichten Broschüre ‚Anhörung von Kindern in Scheidungsverfahren‘ vertritt das MMI gemeinsam mit UNICEF Schweiz eine Praxis, die von Fachleuten als schädlich für Kinder eingestuft wird. Mehr noch: MMI und UNICEF kehren wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse unter den Teppich.

Diese mit Staatsmitteln produzierten Broschüren wollen eine flächendeckende Anhörung von Kindern in allen Scheidungsverfahren erzwingen. mannschafft hat diese Broschüren eingehend geprüft. Das Ergebnis: Diese Anleitungen sind höchst problematisch. Unter dem Deckmantel ‚Bedürfnisse des Kindes wahrnehmen‘ werden Elternkonflikte auf dem Rücken des Kindes in den Gerichtsraum transportiert. In üblicher Weise ausgetragene strittige Scheidungsverfahren lösen den Konflikt zwischen zerstrittenen Eltern nicht - sie verschärfen ihn sogar. Mit Kindesanhörungen werden Kinder dazu genötigt, das Zünglein an der Waage zu spielen, wenn Erwachsene nicht entscheiden können oder wollen. Dies verstärkt lediglich die Loyalitätskonflikte der betroffenen Kinder, die in aller Regel eines wollen: Eine lebendige Beziehung zu beiden Eltern bewahren.

Konfliktive Scheidungsverfahren geben Eltern den Anreiz, den anderen Elternteil herabsetzen, um Kinder als Waffe im Trennungskampf zu instrumentalisieren. Dieses Phänomen ist in Scheidungsfällen recht häufig. Es wird von Fachleuten als induzierte elterliche Entfremdung oder auch PAS (Parental Alienation Syndrome) bezeichnet. Prinzipiell können sowohl Väter als auch Mütter ihren Kindern den anderen Elternteil entfremden; faktisch geschieht dies heute aufgrund der herrschenden Machtverhältnisse vor allem durch Frauen.

In den Broschüren findet sich zur PAS-Problematik kein Wort, was diese unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten wertlos macht. Das MMI (wie auch ein Grossteil der zuständigen Behörden) ignoriert beharrlich dieses in Fachkreisen unbestrittene Phänomen, das eine gravierende psychische Belastung der betroffenen Kinder darstellt. Für uns hat deshalb die Forderung nach Kindesanhörungen weniger zum Ziel, die Meinung der betroffenen Kinder einzuholen als sicher zu stellen, dass manipulative Mütter auch vor Gericht zu ihrem ‚Recht‘ kommen.

Ein alltägliches Beispiel für diese Praxis ist etwa die ‚Anhörung‘ eines siebenjährigen Jungen in Bonstetten/ZH vor einigen Wochen. Dessen Mutter versucht seit vielen Jahren, den Knaben seinem Vater zu entfremden, indem sie den Kontakt zu ihm verhindert. Nun wurde der Junge ‚angehört‘: Vor dem Gemeindepräsident als Vorsitzendem der Vormundschaftsbehörde, seinem Vize, der Sekretärin und der Mutter (!) wurde der Junge einmal mehr befragt, ob er seinen Vater sehen wolle - obwohl er dies zuvor wiederholt zum Ausdruck gebracht hatte. Dieses Beispiel zeigt, wie heute Kinder für die Durchsetzung einer Menschen verachtenden Ideologie leiden müssen. mannschafft hält diese Strategie zur Sicherung der Müttermacht auf dem Rücken der Kinder für zynisch und verwerflich.

Ebenso zynisch ist der allgemeine Ton der Broschüren. Es wird eine heile Welt der gemeinsamen Elternschaft zelebriert, in der Vater und Mutter auch nach einer Trennung ihre Kinder auch weiterhin gemeinsam betreuen können. Dies ist zwar das erklärte Ziel von mannschafft - die heutige Realität sieht jedoch ganz anders aus. Väter müssen regelmässig erleben, wie Richter und Behörden sie aus der Erziehungsverantwortung entfernen. Gerade das MMI will daran auch nichts ändern - genau so wenig wie NGOs wie UNICEF, Kinderschutz Schweiz oder Pro Juventute. Diese setzen sich angeblich für die Rechte der Kinder ein, faktisch aber treten sie deren Rechte mit Füssen, wenn ihre feministische Ideologie in Gefahr ist. Gemäss diesen Leuten sollen Kinder weiterhin das Eigentum ihrer Mütter bleiben, die damit tun und lassen können, was sie wollen. Damit wird die Schweiz auch in Zukunft die von ihr anerkannte UNO-Konvention zu den Rechten des Kindes wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention systematisch verletzen. mannschafft hält es für nicht hinnehmbar, dass mit ein mit kantonalen Steuergeldern subventioniertes Institut wie das MMI weiterhin den systematischen Rechtsbruch fördert und fordert.

mannschafft hat im Januar einen Weg aufgezeigt, wie sich solche Situationen im Interesse von Kindern lösen lassen: Im Rahmen von Verfahren vor interdisziplinären Familiengerichten können auch zerstrittene Eltern lernen, von ihren eigenen Verletzungen und Wünschen abzusehen und auf die Interessen ihrer Kinder zu fokussieren. In solchen Verfahren werden Kinder (auch formalisiert) von jenen angehört, die zu allererst zu ihrem Wohlergehen aufgerufen sind: Ihren Eltern. Diese Praxis ist international (z.B. in Deutschland) etabliert und zeitigt beeindruckende Erfolge.