Akteneinsicht

In Prozessen und Verfahren entstehen Akten, von denen Betroffene üblicherweise nicht automatisch in Kenntnis gesetzt werden und nicht automatisch eine Kopie erhalten. Im Laufe des Verfahrens ist es für Betroffene deshalb oft angezeigt und empfehlenswert, Akteneinsicht zu verlangen, um sich über den Gang der Dinge auf dem Laufenden zu halten und darauf rechtzeitig und angepasst reagieren zu können.

Merkblatt Akteneinsicht