| GeCoBi verurteilt Kinderbetreuungsverordnung |
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| Dienstag, den 15. September 2009 um 18:31 Uhr |
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Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Kinderbetreuungs-Verordnung (KiBeV) wurde von Parteien und Medien grossmehrheitlich in der Luft zerrissen. Sie wollte eine Bewilligungspflicht für praktisch alle Tagesbetreuungsverhältnisse von über 20 Stunden wöchentlich einführen auch für nahe Verwandte. Natürlich ist eine solche Regelung absurd. Viel schlimmer sind jedoch die vorgeschlagenen Regelungen für den Pflegekinderbereich: Dort sollen
Zustände, die einer Form der Zuhälterei mit wehrlosen Kindern nahe kommen, faktisch legalisiert werden.
(...) Im Pflegekinderbereich herrschen heute viele Missstände. Vormundschaftsbehörden scheinen kein anderes Mittel zur Lösung von familiären Konflikten auch im Rahmen von oder im Nachgang zu Trennung und Scheidung - zu kennen. Ein illustratives Beispiel dazu findet sich in einem interessanten Artikel im Tages-Anzeiger. Anstatt eine Mediation anzuordnen, um die Wurzel des geschilderten Problems zu lösen, nimmt man den Eltern einfach die Kinder weg. Nicht zuletzt deshalb ist auch die Zahl der Kindeswegnahmen (von der Sozialindustrie beschönigend Fremdplatzierung genannt) auch massiv gestiegen. Heute werden bei uns Kinder, die ihren Eltern weggenommen wurden, häufig von sogenannten Platzierungsorganisationen bei Pflegeeltern untergebracht. Dabei streichen sich diese Organisationen bis zur Hälfte der beträchtlichen monatlichen Entschädigung gleich selber ein ohne dass sie noch einen wesentlichen Beitrag leistet. Die Eltern, und vor allem Väter, haben keinerlei Mitwirkungsrecht und können froh sein, wenn sie ihre Kinder einmal im Monat kurz sehen oder mit ihnen sprechen können. All dies will die neue Verordnung festschreiben. Würde sie umgesetzt, hätten nicht sorgeberechtigte Elternteile nicht einmal das Recht zu erfahren, ob ihr Kind noch am Leben ist. Sogar der Musiklehrer wird als zu informierende Ansprechperson genannt nicht jedoch der Vater. Dieser Verordnungsentwurf wurde faktisch bei der Pflegekinder-Aktion Schweiz verfasst, deren Vorstand ein veritables Gruselkabinett darstellt. Beginnend mit der Co-Präsidentin Jacqueline Fehr (SP, ZH), der bekennenden Väterhasserin und Möchtegern-Bundesratskandidatin über Heinrich Nufer, den ehemaligen Leiter des Marie-Meierhofer-Instituts bis hin zum aktuellen Chef des Rechtsdienstes der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich (VB ZH), Yvo Biderbost haben sich Menschen zusammen gefunden, die eine nachweisliche Geringschätzung von Vätern und deren Beziehung zu ihren Kindern vertreten. Dies erklärt auch, weshalb die VB ZH Kindesentzüge bei jeder sich bietenden Gelegenheit durchführen will ungeachtet dessen, ob andere Mittel wie eine angeordnete Mediation oder eine sozialpädagogische Familienbegleitung für einen spezifischen Fall erfolgversprechender wären. Während man in anderen Bereichen von Korruption sprechen würde, wenn ein Beamter im Verwaltungsrat einer Unternehmung sitzen würde, der den Staat in dessen Aufgabenbereich beliefert, schützt das 'Kindeswohl' die 'Professionellen' (Eigenbezeichnung) natürlich vor so niedrigen Anwürfen. Schliesslich ist ja das Schicksal eines Kindes nicht mit einem vulgären Bauauftrag zu vergleichen. Deshalb verfolgen Herr Biderbost, die Pflegekinder-Aktion und die VB ZH natürlich nur völlig selbstlos das Kindeswohl. Position Kinder ohne Rechte |


