| Das gemeinsame Sorgerecht für alle Eltern - jetzt möglich? |
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| Freitag, den 18. Dezember 2009 um 09:42 Uhr |
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Strassburg hat entschieden: Der systematische Ausschluss der Väter vom gemeinsamen Sorgerecht ist ein Verstoss gegen die Menschenrechte. Was ändert sich damit in der Schweiz? Was bedeutet dieser Entscheid für die Betroffenen konkret? Muss man erst auf ein neues Gesetz warten, oder kann man bereits jetzt etwas unternehmen? Wenn ja, was? Und kann man das gemeinsame Sorgerecht auf einfachen Antrag erhalten? Und wenn sich die Mutter oder die Behörden quer stellen? Diesen Fragen gehen wir im Gespräch mit Patrick A. Schaerz, Rechtsanwalt mit Spezialisierung in europäischem und schweizerischem Familienrecht nach. Das Ziel des Abends ist es, dass jeder Teilnehmer seine persönlichen Chancen auf die Erteilung des Sorgerechtes realistisch beurteilen kann. Sie sind zu dieser Veranstaltung am Dienstag, 26.1.2010 um 19h bei uns am Klusplatz herzlich eingeladen.
Mit seinem für die Schweiz epochalen Entscheid hat der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte (EGMR) am 3. Dezember 2009 befunden, dass eine systematische Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Väter einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 14 EMRK) in Verbindung mit dem Recht auf ein Familienleben (Art. 8 EMRK) darstellt. Obwohl das Urteil von einem deutschen Vater gegen die Bundesrepublik Deutschland erwirkt wurde, hat es auch für die Schweiz uneingeschränkte Gültigkeit. Der Artikel 298 Abs. 1 des ZGB ("Bei unverheirateten Eltern steht die elterliche Sorge der Mutter zu") ist deshalb de facto ausser Kraft gesetzt worden. Dies räumt nun auch ledigen und geschiedenen Vätern in der Schweiz die Möglichkeit ein, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen - auch wenn die Mutter ihrer Kinder dagegen ist. Mit Patrick A. Schaerz, Rechtsanwalt in Uster, konnten wir einen ausgewiesenen Fachmann in den beiden relevanten Themengebieten 'Familienrecht' und 'Menschenrechte' gewinnen, der uns über die mit diesem Urteil entstandenen Möglichkeiten kompetent Auskunft geben wird. RA Schaerz hat bereits selbst Fälle vor dem EGMR vertreten und gewonnen und kennt deshalb die Auswirkungen der Urteile aus Strassburg bestens. Und als Scheidungsanwalt ist er mit der schweizerischen Rechtspraxis ebenfalls bestens vertraut. Wir freuen uns auf ein spannendes Gespräch mit RA Schaerz. Es findet am Dienstag, dem 26. Januar 2010 um 19h in den mannschafft-Räumlichkeiten am Klusplatz (Hegibachstr. 104) statt. |


