Samstag, 31. Juli 2010
Der Bundesrat will ledige Väter beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminieren PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 18. Dezember 2009 um 16:53 Uhr
Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung in diesem Frühjahr endlich die Eckpunkte für den Gesetzenwurf für die gemeinsame elterliche Sorge im Regelfall vorgestellt. Dieser Regelfall soll nur noch für geschiedene Väter gelten, ledige Väter sollen es vor Gericht beantragen müssen. Damit würden sie doppelt diskriminiert: Einmal gegenüber den Müttern, die es automatisch erhalten, ein weiteres Mal gegenüber den geschiedenen Vätern, die ebenfalls in Genuss eines Regelfalls kommen. Wir glauben nicht, dass so eine offensichtliche Diskriminierung im Parlament (oder spätestens in Strassburg) Bestand hätte. Der Verantwortliche im Bundesamt für Justiz ist hier jedoch anderer Meinung. Dazu unsere spannende, bisher unveröffentlichte Insider-Information.

(...)

Die erste Stellungnahme von mannschafft mit dem Text des Bundesrats-Communiqués findet sich hier.

Eher überraschend - weil in der Vernehmlassung viel heftiger kritisiert - bleibt jedoch die Revision des Strafgesetzbuches für die explizite Strafbarkeit der Umgangsverweigerung durch den sorgeberechtigten Elternteil auf der Agenda. 

Das Bundesamt für Justiz muss nun auf dieser Grundlage eine Botschaft an das Parlament ausarbeiten. Da die Gesetze im Parlament gemacht werden, sind die Chancen (und die Hoffnungen) gross, dass die National- und Ständeräte die offensichtlich unhaltbare Argumentation des Bundesrates noch korrigieren.

Im Nachgang ist es noch zu einer doch sehr aufschlussreichen Auseinandersetzung gekommen. Ein Mitglied von mannschafft hat dem Verantwortlichen im Bundesamt für Justiz, Herrn Felix Schöbi, die Verletzung der Bundesverfassung (Art. 8, Recht auf ein Familienleben) vorgeworfen:

Hier der Mailverkehr:

Die Verweigerung der Gleichbehandlung von ledigen Vätern mit verheirateten Vätern verletzt BV 8 und den kürzlich erfolgten Entscheid des EMRGer vom 3. Dezember 2009. Wie kommt man dazu, jetzt wieder eine solche Lösung zu skizzieren?
Freundliche Grüsse

Die Antwort von Herrn Schöbi:

Ich bin der Meinung, dass Sie sich gleich in doppelter Weise irren. Zum einen ist es keineswegs so, dass der Bundesrat den ledigen Vätern die Gleichbehandlung verweigert. Im Gegenteil: Das gemeinsame Sorgerecht soll auch in diesem Fall zur Regel werden; von den ledigen Vätern erwartet der Bundesrat bloss, dass sie klagen, wenn sich die Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht stellt. Sie irren sich aber auch, wenn Sie behaupten, dass diese Lösung gegen den Entscheid des EMRG vom 3. Dezember 2009 verstösst. In diesem Entscheid wird "nur" gesagt, dass es Deutschland verwehrt sei, an einer Sorgerechtsregelung festzuhalten, die das gemeinsame Sorgerecht zwingend von der Zustimmung der Mutter abhängig macht. Die Vorstellungen des Bundesrates tragen dem Rechnung, indem der Vater klagen kann und sich damit auch durchsetzt, wenn es der Mutter nicht gelingt, Gründe für ihr alleiniges Sorgerecht geltend zu machen.
Freundliche Grüsse
Felix Schöbi

Möge sich jeder selbst darauf einen Reim machen....

* * *

Ein anderes Mitglied von mannschafft hat auf das Communiqué des Bundesrates nur Sarkasmus übrig:

Am Rande von mannschafft bezüglich die Mitteilung von gestern bezüglich gemeinsame elterliche Sorge" ist der Satz:

"der Vorentwurf hat auf die Verpflichtung der Vormundschaftsbehörde verzichtet, dem Kind systematisch einen Beistand zu bestellen, wenn es keinen Vater hat"

besonders inspirierend, wenn nicht gar alttestamentarisch. Eine heilige Empfängnis gibt es demgemäss gelegentlich aber in der Regel eben doch nicht. Der letzte, allgemein bekannte Fall liegt 2009 Jahre und fast neun Monate zurück. Das Erzeugnis dieses Wunders wird in Kürze zelebriert. Unser Bundesrat hat mit seiner gestrigen Botschaft bekräftigt, dass es trotz aller biologischen Gesetzmässigkeiten weiterhin Kinder, die keinen Vater haben, gibt.
Happy Christmas

 

 

Auswertung Vernehmlassungsantworten

Stellungnahme GeCoBi