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Mittwoch, 10 März 2010

Mediation

Mediation ist ein formalisiertes Konfliktlösungsverfahren, das wir empfehlen und ebenfalls anbieten. Es ist dann angezeigt, wenn beide Konfliktparteien gewillt sind, gemeinsam eine Lösung für ihre zukünftige Situation und die ihrer Kinder zu suchen. Dabei kann zwischen einer Einzel- (ein Mediator) und einer Co-Mediation (zwei MediatorInnen) gewählt werden. Unsere Mediatoren haben sich verpflichtet unserem Mediatoren-Leitbild nachzuleben. Die Beanspruchung einer Mediation steht nur Mitgliedern zu und ist kostenpflichtig.

 

 

Leitbild der mannschafft-Mediatoren


mannschafft-Mediatoren verstehen Mediation als einen Konfliktbearbeitungs- resp. Konfliktlösungsprozess. Mediation soll den Konfliktparteien helfen, eigenverantwortlich Lösungen zu finden. Der Mediator vertritt die Interessen beider Konfliktparteien.

  • Wir orientieren uns an den ethischen Richtlinien des schweizerischen Dachverbandes Mediation SDM-FSM.
  • Wir verpflichten uns zu einer anerkannten Ausbildung und zu regelmässiger Weiterbildung und Supervision.
  • Unsere Haltung ist gegenüber den Konfliktbeteiligten unvoreingenommen und unparteiisch.
  • Wir sind verantwortlich für ein faires Verfahren und unterstützen die Klienten darin, eigenverantwortlich zu einer befriedigenden Lösung ihres Konfliktes zu gelangen.
  • Wir behandeln Informationen unserer Klienten vertraulich.
  • Durch aktives Zuhören wissen wir ein vertrauensvolles Gesprächsklima zu schaffen und suchen zu verstehen, was die Klienten bewegt.
  • Wir wollen, dass unsere Klienten als mündige selbst verantwortliche Menschen ihre Entscheide selber treffen. Wir sprechen ihre Eigenverantwortung an.
  • Informationen geben wir nur auf ausdrücklichen Wunsch.
  • Unsere Haltung ist geprägt von einfühlender Wahrnehmung.
  • Wir geben keinen Weg vor, sondern begleiten die Klienten dabei, sich über ihre Situation und ihre Ziele klar zu werden.
  • Wir machen auf ein mögliches Konfliktpotential vorgeschlagener Lösungen aufmerksam.
  • Aus unserem Erfahrungshintergrund geben wir Entscheidungsgrundlagen und Handlungsoptionen und haben dabei Distanz von unserer eigenen Scheidungsvergangenheit. Wir benehmen uns nicht kumpelhaft.
  • Wir schliessen mit den Klienten einen Mediationsvertrag ab.
  • Wir kennen unsere Grenzen, legen diese gegebenenfalls offen und verweisen auf weitere Stellen.
  • Wir halten uns an die unterzeichnete Mediationsvereinbarung.

 

© mannschafft:

Dieses Leitbild für mannschafft-Mediatoren wurde von Manfred Hoffmann und Hanspeter Küpfer am 22.09.2003 erarbeitet. mannschafft hat es für verbindlich erklärt.