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Konditionen der mannschafft-Beratung und Mediation AnlässeTeilnahme an den Zischtigstreffs und gewissen Anlässen für jedermann/jedefrau.
SprechstundeKurzabklärung einer Frage oder eines Sachverhaltes durch einen mannschafft-Berater während der Sprechstunde. Maximal 10 Minuten in der mannschafft-Infozentrale.
Individuelle Basisberatungdurch persönlichen Berater mannschafft gemäss Beratungs-Vereinbarung (2-3 Std./eine Sitzung) Zusätzlich zur Basisberatung: Erarbeiten einer gerichtskonformen Trennungs- oder Scheidungs-Konvention, inklusive Berechnung des sogenannten Notbedarfes. Express-Beratung: Wenn Sie wünschen und ein Berater verfügbar ist, können Sie innert 2 Werktagen eine ordentliche Beratung erhalten. Für diese Dienstleistung beträgt der Zuschlag CHF 100.
MediationBearbeiten Trennungs- oder Scheidungsprozess gemäss Mediations-Vereinbarung (5 Sitzungen à 1 1/2 Std.) durch einen mannschafft-Mediator (anerkannt AFM/SDM-FSM). Verfassen einer gerichtskonformen Konvention inkl. Bedarfsberechnung. Bei Abbruch nach der ersten Sitzung Zeitlicher Mehraufwand pro Std.durch mannschafft-Mediator
Co-MediationBearbeiten Trennungs- oder Scheidungsprozess gemäss Mediations-Vereinbarung (5 Sitzungen à 1 1/2 h) durch zwei mannschafft-Mediatoren (anerkannt AFM/SDM-FSM), davon einer mit Anwaltspatent. Verfassen einer gerichtskonformen Konvention inkl. Bedarfsberechnung. Bei Abbruch nach der ersten Sitzung Zeitlicher Mehraufwand pro Std. durch mannschafft-Mediatoren |