Merkblätter
mannschafft hat eine Reihe von Merkblättern herausgegeben, die wichtige Informationen für Ihren Trennungs- bzw. Scheidungsfall beinhalten.
Wenn Sie selbst weitere solche Informationen besitzen und mit anderen teilen wollen, bitten wir Sie uns zu schreiben.
Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge bei Widerstand der Mutter
Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte (EGMR) geurteilt, dass ein genereller Ausschluss von Vätern per Gesetz einen Verstoss gegen die Menschenrechte darstellt. Dieser Entscheid hat auch wichtige Auswirkungen auf Schweizer Väter. Die Schweizer Gesetze (Art. ZGB 298a für unverheiratete Väter sowie Art. ZGB 133 für geschiedene Väter, denen das Gericht das Sorgerecht entzogen hat) sehen vor, dass Väter keine Möglichkeit haben das Sorgerecht zu erhalten, wenn die Mutter des Kindes damit nicht einverstanden ist. Doch diese Gesetze sind nun ausser Kraft gesetzt. NIcht sorgeberechtigte Väter können sehr wohl die gemeinsame elterliche Sorge auch gegen den Willen der Mutter beantragen und erhalten.
Weiterlesen: Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge bei Widerstand der Mutter
Akteneinsicht
In Prozessen und Verfahren entstehen Akten, von denen Betroffene üblicherweise nicht automatisch in Kenntnis gesetzt werden und nicht automatisch eine Kopie erhalten. Im Laufe des Verfahrens ist es für Betroffene deshalb oft angezeigt und empfehlenswert, Akteneinsicht zu verlangen, um sich über den Gang der Dinge auf dem Laufenden zu halten und darauf rechtzeitig und angepasst reagieren zu können.
Auskunftsrecht
Nicht sorgeberechtigte Väter teilen uns häufiger mit, dass die Lehrkräfte ihrer Kinder ihnen wichtige Informationen verweigern. Der Kanton Zürich hat in einem Merkblatt klare Regelungen aufgestellt, wie Väter ihr gesetzliches Recht zur Information über die Leistungen ihrer Kinder wahrnehmen können.