Gesetzesvorschlag
Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 08:18 Uhr
Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall mit einer Revision des ZGBMit diesem Vorschlag streben wir folgende Ziele für eine Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall an:
- 1. Recht aller Kinder auf die Beziehung zu beiden Elternteilen
- 2. Vollständige rechtliche Gleichstellung von Vater und Mutter unabhängig von deren Zivilstand
- 3. Schluss mit dem Kampf ums Kind!
- 4. Keine Diskriminierung unehelicher Kinder
- 5. Verankerung eines verordneten und angeleiteten Vermittlungsverfahrens; nur bei dessen Scheitern ein richterlicher Entscheid
- 6. Verpflichtung der Kantone, ein angemessenes Vermittlungsangebot sicher zu stellen
- 7. Verkürzung und Vereinfachung der Gerichtsverfahren
- 8. Gegenseitige Informationspflicht der Eltern über alle wichtigen das Kind betreffenden Themen
- 9. Verpflichtung der Eltern zur gemeinsamen Entscheidung über wichtige Themen und unter Einbezug des Kindes
- 10. Sanktionen gegen unkooperative Elternteile
Diese Ziele sollem die EMRK und die UNO-Konvention zu den Rechten des Kindes umsetzen.
Das vollständige Dokument mit allen Kommentaren und Erläuterungen finden Sie hier .