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Freitag, 10. September 2010
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Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 07:18 Uhr
Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall mit einer Revision des ZGB

Mit diesem Vorschlag streben wir folgende Ziele für eine Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall an:

  • 1. Recht aller Kinder auf die Beziehung zu beiden Elternteilen
  • 2. Vollständige rechtliche Gleichstellung von Vater und Mutter unabhängig von deren Zivilstand
  • 3. Schluss mit dem Kampf ums Kind!
  • 4. Keine Diskriminierung unehelicher Kinder
  • 5. Verankerung eines verordneten und angeleiteten Vermittlungsverfahrens; nur bei dessen Scheitern ein richterlicher Entscheid
  • 6. Verpflichtung der Kantone, ein angemessenes Vermittlungsangebot sicher zu stellen
  • 7. Verkürzung und Vereinfachung der Gerichtsverfahren
  • 8. Gegenseitige Informationspflicht der Eltern über alle wichtigen das Kind betreffenden Themen
  • 9. Verpflichtung der Eltern zur gemeinsamen Entscheidung über wichtige Themen und unter Einbezug des Kindes
  • 10. Sanktionen gegen unkooperative Elternteile

Diese Ziele sollem die EMRK und die UNO-Konvention zu den Rechten des Kindes umsetzen.

Das vollständige Dokument mit allen Kommentaren und Erläuterungen finden Sie hier .