|
Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 07:18 Uhr |
|
Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall
mit einer Revision des ZGB
Mit diesem Vorschlag streben wir folgende Ziele für eine Umsetzung der gemeinsamen
elterlichen Sorge als Regelfall an:
- 1.
Recht aller Kinder auf die
Beziehung zu beiden Elternteilen
- 2.
Vollständige rechtliche
Gleichstellung von Vater und Mutter unabhängig von deren Zivilstand
- 3.
Schluss mit dem Kampf ums Kind!
- 4.
Keine Diskriminierung
unehelicher Kinder
- 5.
Verankerung eines verordneten
und angeleiteten Vermittlungsverfahrens; nur bei dessen Scheitern ein
richterlicher Entscheid
- 6.
Verpflichtung der Kantone, ein
angemessenes Vermittlungsangebot sicher zu stellen
- 7.
Verkürzung und Vereinfachung
der Gerichtsverfahren
- 8.
Gegenseitige Informationspflicht
der Eltern über alle wichtigen das Kind betreffenden Themen
- 9.
Verpflichtung der Eltern zur
gemeinsamen Entscheidung über wichtige Themen und unter Einbezug des Kindes
- 10.
Sanktionen gegen unkooperative
Elternteile
Diese Ziele sollem die EMRK und die UNO-Konvention
zu den Rechten des Kindes umsetzen.
Das vollständige Dokument mit allen Kommentaren und Erläuterungen finden Sie hier .
|