Neues Namensrecht

In Bezug auf das neue Namensrecht schlagen wir vor, im Falle einer fehlenden Übereinkunft zwischen Vater und Mutter das Los entscheiden zu lassen. Diese Form der Problemlösung ist für das schweizerische Rechtsverständnis ungewohnt. Bei längerem Nachdenken über das Problem kommt man jedoch zum Schluss, dass es keine andere Lösung gibt, bei der entweder die eine oder die andere Seite benachteiligt wird. Zu dieser Erkenntnis ist man auch auf europäischer Ebene gelangt.

Vernehmlassungsantwort zum neuen Namensrecht