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Gemeinsame elterliche Verantwortung als Regelfall

Am 14. Juni hat mannschafft an einer Medienkonferenz in Bern - gemeinsam mit einer Vielzahl von Eltern- und Väterorganisationen aus der ganzen Schweiz - einen eigenen Vorschlag für die gesetzliche Regelung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung als Regelfall vorgestellt. Dieser Entwurf ist ein Meilenstein; sowohl für die Schweiz als auch für die Väterbewegung, die sich zum ersten Mal in ihrer Geschichte in so breiter Form unter der ad-hoc-Bezeichnung Schweizerische Vereinigungen für gemeinsame Elternschaft für ein gemeinsames Ziel zusammen schliesst. Zum ersten Mal wird die Mitte der Gesellschaft aktiv, um das überkommene Gesetzeswerk den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen.

In der Folge finden Sie die verschiedenen Unterlagen, die an der Medienkonferenz ausgehändigt wurden. Sie enthalten nicht nur den Gesetzesvorschlag, sondern auch wichtige Hintergrundinformationen zu den vorgeschlagenen Änderungen.

Hier finden Sie auch Fotos der Medienkonferenz.

mannschafft-Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates

Mittwoch, den 29. April 2009 um 17:04 Uhr

mannschafft nimmt zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall Stellung. Wir begrüssen die gemeinsame Sorge als Regel unabhängig vom Zivilstand und die Strafbarkeit der Nichtgewährung von Besuchsrechten. Auch gehen wir mit den Gründen und Zielen der Revision weitgehend einig. Der Vorentwurf weist jedoch Mängel auf, die die Erreichung dieser Ziele in Frage stellen.

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Zusammenfassung der Pressekonferenz vom 14. Juni in Bern

Freitag, den 15. Juni 2007 um 14:00 Uhr

Eltern- und Väterorganisationen für Vermittlungslösungen beim Sorgerecht

Die Schweiz ist praktisch das letzte Land in Europa, welches die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall nicht kennt. Dies soll sich nun ändern. Väter- und Elternorganisationen aus der ganzen Schweiz haben einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, den sie aus Anlass des ersten nationalen Vätertages gemeinsam der Öffentlichkeit vorstellen.

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Gesetzesvorschlag

Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 08:18 Uhr

Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall mit einer Revision des ZGB

Mit diesem Vorschlag streben wir folgende Ziele für eine Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall an:

Weiterlesen: Gesetzesvorschlag

 

Beitrag Michel Craman

Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 13:25 Uhr

Einleitung

In der Schweiz sind heute mehr als 16'000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. In dieser Zahl sind die unehelich geborenen Kinder mit getrennt lebenden Eltern noch gar nicht berücksichtigt. Die heutige Situation der betroffenen Kinder und ihrer Väter ist von Benachteiligungen und offenen Diskriminierungen geprägt. In aller Regel wird das geltende Recht zu deren Ungunsten ausgelegt. Jahrelange Scheidungskriege, missbräuchliche Missbrauchsvorwürfe, Gutachterschlachten und von den Behörden unterstützter Vaterentzug sind in diesem Land leider an der Tagesordnung.

Weiterlesen: Beitrag Michel Craman

 

Beitrag Patrick Robinson

Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 11:27 Uhr

Die angeordnete Vermittlung – eine Notwendigkeit

In Trennungs- und Scheidungssituationen ist es notwendig, dass Eltern die Fähigkeit entwickeln, für die Neuordnung ihrer Beziehung zueinander und zu ihren Kindern, die Angelegenheiten rund um das Interesse des Kindes auszuhandeln. Heute gängige Justizverfahren hindern die Eltern häufig daran, selbst nach Lösungen für Konflikte rund um ihre Kinder zu suchen. Die Trägheit des Justizsystems trägt sogar dazu bei, die bestehenden Konflikte, das Leiden der Kinder und auch die Kosten für die Familie und die Gesellschaft zu verschärfen. Die angeordnete Vermittlung würde es den Eltern gestatten, eine gesunde gemeinsame elterliche Verantwortung zu entwickeln, die der Entwicklung des Kindes ebenso zugute käme wie der Senkung der Verfahrenskosten.

Weiterlesen: Beitrag Patrick Robinson

 

Beitrag Riccardo Kuebler

Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 13:33 Uhr

Die Bedeutung der Anwesenheit beider Elternteile für eine gute geistige und körperliche Entwicklung des Kindes

Kinder gehören sich selbst, sie gehören niemandem. In der gegenwärtigen Lage, in welcher die Kinder einem einzigen von beiden Elternteilen zugeteilt werden, gelangen wir zu einem Zustand, die demjenigen im römischen Recht gleicht, ausser dass es nicht mehr der Vater ist, der sämtliche Rechte an seinen Kindern besitzt (ja, auch dasjenige über Leben und Tod), sondern die Mutter. Man ist nicht sehr weit gegangen im gesellschaftlichen Fortschritt.

Weiterlesen: Beitrag Riccardo Kuebler

 

Beitrag Oliver Hunziker

Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 09:31 Uhr

10 Ziele unseres Gesetzesentwurfs

Die folgenden Ziele bilden die Grundlage unseres Vorschlages:

Weiterlesen: Beitrag Oliver Hunziker

 

Beitrag Michael De Luigi

Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 08:33 Uhr

Eckpunkte des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf der Schweizerischen Vereinigungen für gemeinsame Elternschaft strebt eine vollständige und nachhaltige Lösung der Probleme nicht oder nicht mehr miteinander verheirateter Eltern an.

Weiterlesen: Beitrag Michael De Luigi

 

Gesetzestext

Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 21:33 Uhr

Gesetzliche Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Der Gesetzesvorschlag besteht aus den folgenden neuen Artikeln:  

Weiterlesen: Gesetzestext

 

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