Beitrag Michel Craman

Einleitung

In der Schweiz sind heute mehr als 16'000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. In dieser Zahl sind die unehelich geborenen Kinder mit getrennt lebenden Eltern noch gar nicht berücksichtigt. Die heutige Situation der betroffenen Kinder und ihrer Väter ist von Benachteiligungen und offenen Diskriminierungen geprägt. In aller Regel wird das geltende Recht zu deren Ungunsten ausgelegt. Jahrelange Scheidungskriege, missbräuchliche Missbrauchsvorwürfe, Gutachterschlachten und von den Behörden unterstützter Vaterentzug sind in diesem Land leider an der Tagesordnung.

mannschafft hat an einer Pressekonferenz im Januar auf diese Missstände hingewiesen, und alle die hier vertretenen Organisationen machen die gleiche bittere Erfahrung stossender, teilweise grotesker Entscheide und Massnahmen von Seiten der Exponenten des Staates. Unsere Organisationen leben nicht von staatlichen Subventionen, sondern durch das Engagement ihrer Freiwilligen, die ihr Wissen aus eigener leidvoller Erfahrung an andere Betroffene weitergeben. Wir sind vollauf damit beschäftigt, die Betroffenen zu unterstützen, mit der Lawine des Leids fertig zu werden, von der sie weggeschwemmt zu werden drohen.

Dabei ist es schwer zu erkennen, für welche Gruppe der direkt Betroffenen die heutige Situation eigentlich vorteilhaft sein soll. Die Mütter, denen heute die Betreuungsaufgaben in der Regel zugeteilt werden, ächzen unter der dreifachen Last aus Kinderbetreuung, Broterwerb und Haushaltspflichten. Das Verfolgen einer beruflichen Karriere ist für allein stehende Mütter unter solchen Bedingungen nur in Ausnahmefällen möglich. Für trennungs- und scheidungsbetroffene Kinder belegen unzählige Studien die teilweise gravierenden Auswirkungen, die der Verlust der Vaterfigur auf deren psychische und physische Gesundheit hat. Und auch getrennte und geschiedene – heute eben ‚ent-sorgte’ Väter kennen ernsthafte psychische und körperliche Probleme – von Depressionen über Suchtkrankheiten, Herz- und Kreislaufprobleme bis hin zum Suizid. Um dieses düstere Bild der gegenwärtigen Zustände in der Schweiz abzurunden, sei noch auf die verstörende Tatsache verwiesen, dass es in den letzten vier Jahren im Durchschnitt alle drei Wochen zu einem so genannten Familiendrama kommt, bei dem in der Regel Eltern sich und ihre Kinder töten.

So kann es nicht weiter gehen. Deshalb haben sich unsere Organisationen für diese Initiative in der Plattform der Schweizerischen Vereinigungen für eine gemeinsame Elternschaft zusammen gefunden. Wir wollen mit unserem Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall der gegenwärtigen Situation eine Wende zum Besseren geben.

Wir haben unseren Gesetzesvorschlag für diejenigen entworfen, die damit leben sollen. Ein Vorschlag, der den Wertvorstellungen der kommenden Generationen entsprechen soll, und nicht Werten, welche vor Jahren aktuell waren, als z.B. - meine Generation hat das noch erlebt - das Konkubinat noch strafbar war. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich fundamental geändert. Wenn wir an die heutige ausgeprägte Heterogenität der Formen des Zusammenlebens denken oder an den steigenden Ausbildungsgrad der Frauen mit schwindender Einkommensdisparität zwischen den Geschlechtern so können wir die Mentalitätsunterschiede zwischen den Generationen auch besser nachvollziehen. Dazu gehört klar auch die wachsende Bereitschaft der Männer, Aufgaben in der Erziehung und im Haushalt zu übernehmen.

Dies belegt eindrücklich das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter jungen Frauen (18-29 Jahre) in Deutschland, die in der aktuellen Ausgabe des deutschen Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL (24/07) zu finden ist. Auf die Frage, ob es für sie sehr wichtig sei, dass sich Frau und Mann die Arbeit im Haushalt und bei der Kindererziehung möglichst gerecht aufteilen, haben überwältigende 96 Prozent mit ‚ja’ geantwortet.

Wir sind deshalb überzeugt, dass die Zeit reif ist für eine Neugestaltung des Familienlebens nach einer Trennung und Scheidung. Mehr als 25 Jahre nach der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau wollen wir nun die Gleichstellung von Mutter und Vater verwirklichen – und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auch im täglichen Leben. Wir schlagen deshalb vor dass sich beide Eltern die Betreuung ihrer Kinder paritätisch teilen – ausser es gelingt ihnen, sich eine Lösung zu verständigen, die ihren individuellen Bedürfnissen besser entspricht. Damit dies gelingen kann, soll der Staat Vermittlungsverfahren für von Trennung und Scheidung Betroffene anbieten. Nur wenn eine solche Vermittlung scheitern sollte, entscheidet das Gericht. Für uns steht ausser Zweifel, dass ein solches Modell nicht nur die Beziehungen zwischen Mutter, Vater und Kind nach einer Trennung massiv verbessert, sondern auch sowohl den Betroffenen als auch den Staat – und damit die Steuerzahler – wesentlich weniger kostet.

Mit unserem Gesetzesvorschlag wollen wir Nägel mit Köpfen machen. Es liegt uns nichts daran, die bestehenden Ungerechtigkeiten durch neue Ungleichheiten zu ersetzen. Ebenso wenig wollen wir uns mit einer oberflächlichen Scheinlösung zufrieden geben, die nicht mehr tut als die Probleme unter den Teppich zu kehren. Uns liegt an nachhaltigen und tragfähigen Lösungen, welche den Interessen aller Beteiligten – Vätern wie Müttern, vor allem aber der Kinder – Rechnung trägt.

Wir verstehen unseren Vorschlag auch als Einladung zum Dialog – dem Dialog mit anderen Organisationen, die Betroffene repräsentieren, mit den Medien und der Politik. Insbesondere streben wir jedoch den Dialog mit der Gesellschaft an, und dort wiederum mit denjenigen, die selbst leben müssen, was die Politik in Familienfragen für sie entscheidet. Es erscheint uns fundamental, besonders deren Stimme in einer für sie so wichtigen Angelegenheit anzuhören.

Michel Craman ist Präsident von mannschafft, Zürich

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