Kind ins Ausland verschleppt

Mit der wachsenden Zahl binationaler Ehen nimmt auch die Zahl von Kindesentführungen zu. Die Behörden schauen einfach zu. Anstatt geltendes Recht durchzusetzen, leisten sie faktisch Beihilfe zum Rechtsbruch. Sein erstes Lebensjahr verbrachte mein Sohn praktisch ausschliesslich mit mir. Ich kümmerte mich quasi 24 Stunden um ihn. Meine berufliche Situation erlaubte es mir, dies zu tun. Die Mutter war zwar da, aber nicht präsent, wenn es um den Kleinen ging. Nach knapp einem Jahr teilte sie mir mit, dass sie von mir sich trennen wollte. Woraufhin ich die gemeinsame Wohnung verlassen musste und sie mir mitteilte, dass sich nun ein Au-pair-Mädchen um das Kind kümmern würde und ich mich ab sofort raushalten sollte. Dies führte dazu, dass ich von einem Tag auf den anderen meinen Sohn nicht mehr sehen konnte. Die Mutter verweigerte mir schlicht jeden Zugang zu ihm. Plötzlich, nach einem Anruf meiner Ex-Frau, weil angeblich das au pair Mädchen nichts taugte, bekam ich wieder Zugang zum Sohn. Ich fand mich wieder in der Rolle wie in seinem ersten Lebensjahr. Dieses Szenario wiederholte sich nun mehrfach. Einige Zeit hatte ich Zugang zum Kind, dann wieder nicht.
 
Als er knapp drei Jahre alt war, bat mich die Mutter, dass der Kleine bei mir wohnen sollte. Ich war sehr erfreut darüber. Er hatte einen Platz in einer Crèche erhalten und ich brachte ihn morgens hin und holte ihn nachmittags wieder ab. Es vergingen 15 Monate, während derer mein Sohn bei mir wohnte. Eines Samstags, zur völligen Überraschung, sagte die Mutter, sie würde mit dem Kind etwas unternehmen wollen, worüber ich hoch erfreut war. Vereinbart war, dass sie ihn am Abend wieder bringen würde. Nur ist das nicht eingetreten. Ohne jegliche Mitteilung fand ich dann heraus, dass die Mutter den Sohn nun wieder bei sich haben wollte. Ich informierte die Schule, dass ich meinen Sohn nicht mehr hinbringen könnte. Mir wurde dann nur noch erlaubt, mein Kind ab und zu kurz zur Mittagszeit in der Schule zu sehen. Mit dem Ende des Schuljahres war das dann vorbei. Mit dem Wiederbeginn der Schule fand ich heraus, dass mein Sohn, obwohl vorgesehen, nicht mehr in der gleichen Klasse war. Auch die Lehrerin wusste nicht, wo er war. Mit Nachforschungen beim Schulamt fand ich heraus, dass während den Ferien ein Antrag auf Versetzung erfolgte. Ich fand meinen Sohn in einer anderen Schule. Allerdings war mein kleines Privileg verloren. Ich durfte ihn nicht mehr sehen an der Schule. Dann kam die Anschuldigung auf Missbrauch.
 
In einem äusserst konfliktuellen Scheidungsverfahren, wurde ich plötzlich auch mit der Anschuldigung, meinen Sohn missbraucht zu haben, konfrontiert. Es kam zu den entsprechenden polizeilichen und psychologischen Abklärungen. Eltern und Sohn wurden einzeln von einer Psychologin einvernommen. Nach acht langen Monaten kam dann endlich ein ca 30-seitiger Bericht. Dieser bestätigte, dass es keinerlei Anhaltspunkte für einen Missbrauch gibt. Damit war nur bestätigt was ich aussagte. Die Untersuchung blockierte jedoch alles. Das zweite Schuljahr verging, ohne dass ich meinen Sohn ein einziges Mal sehen konnte. Dann, während den Sommerferien, erhielt die Protection de la Jeunesse eine schriftliche Mitteilung, dass die Mutter meinen Sohn nach Damaskus in Syrien zu ihrer Schwester gebracht hatte. Meine polizeilichen und behördlichen Interventionen haben mir nichts gebracht. Als Entführung wurde es von den Behörden nicht anerkannt.
 
Nach einem weiteren Jahr - er war bald siebenjährig - wieder ein Anruf meiner Exfrau, die mir mitteilte, dass mein Sohn in die Schweiz zurückkommen würde. Sie hätte entschieden, sich doch in Genf einzurichten. Ich konnte meinen Sohn sogar zwei Mal ca. eine gute Stunde sehen. In einem Schreiben an die Behörden teilte die Mutter mit, dass sie nach Zürich umgezogen wäre. Man könnte denken, Zürich sei näher als Damaskus. Aber meinen Sohn habe ich seit Juni 2007 nicht wiedersehen können. Zwar schrieb die Mutter den Behörden in Genf, dass sie es unterstütze, dass Vater und Sohn sich sehen sollten. Auch gab sie mir das Recht ihn anzurufen.. Die Besuche fanden nie statt. Das Telefon klappte einmal; nach weiteren 70 erfolglosen Versuchen habe ich diese vorerst eingestellt.
 
Bei den Bemühungen, das Besuchsrecht auszuüben, wendete ich mich wieder an die Genfer Behörden. Diese erklärten sich für nicht mehr zuständig, weil das Kind in Zürich wohnt. Nach Monaten wurde dann vom Gericht der Transfer des Falls an die Zürcher Behörden bewilligt. Allerdings brauchte das Dossier von Februar bis Mai, um in Zürich anzukommen. Aber vielleicht ist es ja doch noch möglich, mit Hilfe der Behörden in Zürich endlich mein Kind zu sehen. Mein Sohn hat immer noch einen Vater, der lange Zeit sehr präsent war, dies gerne weiterhin täte und vor allem am Leben des Kindes teilnehmen möchte. Aber dass von den Behörden irgendjemand helfen würde, ein rechtskräftiges Urteil auch umzusetzen, davon bin ich weiterhin weit entfernt.